Verweigert Bremen den Schutz für Afghan*innen ohne Asylstatus?

Bremens Innensenator könnte mit einem Einzeiler erheblich dazu beitragen, dass Hunderte Bremer Afghan*innen einen sicheren Status erhalten. Trotz Aufforderung des Flüchtlingsrates hat er indes bisher nichts unternommen. Doch die Zeit drängt, da am 15.11. eine Frist abläuft.

Etwa 800 Bremer Afghan*innen haben zwar eine befristete Aufenthaltserlaubnis, aber keinen Asylstatus. Bei den meisten wurde der Asylantrag abgelehnt, bevor die Taliban in Afghanistan die Macht übernommen haben. In großen Teilen Afghanistan sei man vor den Taliban sicher, so die damalige Argumentation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ein Asylfolgeantrag könnte für diese Gruppe nun wegen der veränderten Situation die Anerkennung als Flüchtling bringen und damit einen Status der sicherer, länger befristet und mit mehr Rechten versehen ist.

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Forderungen an die Bremer Landesregierung für Bremer Afghan*innen

1. Landesaufnahmeprogramm nach § 23 Abs. 1 AufenthG

Bremen hat als Bundesland rechtlich die Möglichkeit afghanische Staatsangehörige, die Verwandte in Bremen haben und/oder besonders gefährdet sind, aufzunehmen und ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG zu erteilen. Die Kriterien zur Aufnahme kann Bremen im Landesaufnahmeprogramm selbst bestimmen und diese anschließend dem Bundesinnenministerium zur Einordnung des Einvernehmens vorlegen. Damit möglichst viele Menschen von einem solchen Programm profitieren können und es in der konkreten Praxis solidarisch umsetzbar ist, müssen folgende Punkte umgesetzt werden:

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Solidarität mit der afghanischen Bevölkerung – Für ein Bremer Landesaufnahmeprogramm!

Kundgebung und Übergabe der Petition an Bürgermeister Bovenschulte
Dienstag, 12.10.2021 | 16.00 Uhr | Domshof, Bremen

Am kommenden Dienstag übergeben Angehörige der afghanischen Community in Bremen Bürgermeister Bovenschulte öffentlich eine Petition, die von über 4.300 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet wurde. Worum geht es dabei?

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Flüchtlingsräte fordern Aufnahme, Familiennachzug und Bleiberecht für Afghan*innen

Gemeinsame Pressemitteilung der Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL vom 03.09.2021

Auf ihrer diesjährigen Herbstkonferenz haben sich die Flüchtlingsräte der Bundesländer und PRO ASYL mit den geflüchteten und auf der Flucht befindlichen Menschen aus Afghanistan solidarisiert.

Neben der Aufnahme der so genannten Ortskräfte fordern wir die Ermöglichung des Familiennachzugs und das Bleiberecht für die bereits in Deutschland lebenden Afghan*innen.

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Mehrere Wege führen von Kabul nach Bremen – Warum ein Landesaufnahmeprogramm JETZT notwendig ist

Der Flüchtlingsrat Bremen fordert seit letzter Woche nachdrücklich ein Bremisches Landesaufnahmeprogramm für flüchtende afghanische Staatsangehörige, um möglichst schnell bedrohte Afghan*innen aufnehmen zu können. Die Bremer Regierungskoalition hat sich aber bisher nicht darauf geeinigt. Einwände kommen aus dem Innen- und dem Sozialressort. Für diese Einwände gibt es aber keinerlei nachvollziehbaren Argumente.

„Aus dem Innenressort heißt es, ein Landesaufnahmeverfahren würde zu lange dauern – aber das wird nur als sich selbst erfüllende Prophezeihung richtig: Der Innensenator wird selbst zur Verzögerung“, so Nazanin Ghafouri vom Flüchtlingsrat.

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Afghanistan: Bremen muss Bleiberecht und humanitäre Aufnahme ermöglichen!

Den Flüchtlingsrat Bremen erreichen täglich Anfragen von verängstigten und verzweifelten Menschen, deren Familienangehörige sich noch in Afghanistan befinden. Viele davon betreiben seit langem Verfahren zum Familiennachzug, die von den Deutschen Botschaften über Jahre verschleppt wurden. Andere sind wegen ihrer Tätigkeiten oder politischen Aktivitäten hoch gefährdet. Angesichts der sozialen und politischen Katastrophe in Afghanistan fordert der Flüchtlingsrat die Bremer Landesregierung zur sofortigen Vorlage eines Landesaufnahmeprogramms auf, das den von den Taliban bedrohten Menschen Schutz und eine Perspektive bietet. Alle afghanischen Bremer*innen müssen zudem sofort ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten.

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