Der erfundene „BAMF-Skandal“:
Ein Angriff auf Geflüchtete und auf das Asylrecht

Morgen eröffnet das Landgericht Bremen das Verfahren gegen Ulrike B., frühere Leiterin der BAMF- Außenstelle Bremen sowie gegen einen Rechtsanwalt aus Niedersachsen. Der medial verbreitete Vorwurf, Ulrike B. habe zu Unrecht Asylberechtigungen zuerkannt, musste schon vor Beginn der Gerichtsverhandlung fallen gelassen werden. Die größte und vermutlich voreingenommenste Ermittlungsgruppe, die je in der Bremer Staatsanwaltschaft bestand, hat es trotz aller – sogar mutmaßlich rechtswidriger – Anstrengungen nicht einmal geschafft, diesen Kern des so genannten BAMF-Skandals in die Hauptverhandlung zu retten. Verhandelt wird ab morgen vor Gericht nur noch, ob Ulrike B. zwei Billig-Hotelrechnungen korrekt abgerechnet und unrechtmäßig Informationen weiter gegeben hat.

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„BAMF-Skandal“:
Kampagne gegen das Recht auf Asyl ist entlarvt

Pressemitteilung vom 11.11.2020

Seit dem 10.11.20 ist öffentlich bekannt, dass eine Whistleblower-Person aus der Ermittlungsgruppe bereits im Sommer 2020 angezeigt hatte, dass die Bremer Staatsanwaltschaft im vermeintlichen „Bremer BAMF-Skandal“ voreingenommen ermittelt und entlastende Beweise unterdrückt habe. Dafür liegen zwar noch keine Nachweise vor, aber die Aussagen erscheinen im Kontext sehr plausibel – ganz im Gegensatz zu den haltlosen und inzwischen widerlegten öffentlichen Vorwürfe gegen die frühere Behördenleiterin sowie gegen Geflüchtete und ihre Anwälte.

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Neueste Erkenntnisse in der BAMF-Affäre:
Ist der Rechtsstaat kriminell?

Pressemitteilung vom 04.11.2020

Die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des BAMF wird seit mehr als zwei Jahren von der Staatsanwaltschaft Bremen beschuldigt, Flüchtlinge zu Unrecht anerkannt zu haben. Der Rechtsanwalt der Beschuldigten hat Ende Oktober erstmals eine Asylakte zu den Vorwürfen einsehen können. Aus dieser ergibt sich, dass die damalige Asyl-Anerkennung inzwischen gerichtlich überprüft und bestätigt wurde. Das bedeutet nicht weniger, als dass Frau B. in diesem Fall strafrechtlich verfolgt wird, weil sie inhaltlich und rechtlich korrekt eine Asylanerkennung vorgenommen hat.

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Was ist daran suspekt, dass politisch Verfolgte
auch tatsächlich anerkannt werden?

Der Flüchtlingsrat Bremen kritsiert die aktuelle Berichterstattung über Ermittlungen gegen Rechtsanwält*innen und Mitarbeitende des Bundesamtes in Bremen. Denn mehrheitlich wurde dabei die vermeintlich hohe Schutz- und Anerkennungsquote für Geflüchtete, in diesem Fall von Jesid*innen aus dem Irak und Syrien, beim Bremer BAMF in Frage gestellt. Ausführliche Informationen über die Lage der Menschen und auch über die bundesweit sehr unterschiedliche Vorgehensweise des BAMF fehlten zumeist. Eine pauschale Skepsis an der Rechtmäßigkeit der Anerkennung der Verfolgung, kriminalisiert die Betrofenen und macht sie ein zweites Mal zu Opfern.

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