Noch immer weniger als zu wenig

Anders als das Sozialressort es darstellt, erhalten Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften und der Zentralen Aufnahmestelle in Bremen noch immer verfassungswidrig zu geringe Leistungen.
 

Begleitet von einer Pressemitteilung wird das Sozialressort heute in der Deputation verkünden, alleinstehende Asylsuchende in den Unterkünften erhielten „mehr Geld“. Leider ist vielfach das Gegenteil der Fall.

Das Ressort hat weit über 1.000 Menschen drei Jahre lang verfassungswidrig 10% der ohnehin viel zu niedrigen Leistungen vorenthalten. Handlungsspielraume für einen günstigeren Umgang mit dem verfassungswidrigen Gesetz wurden zuerst geleugnet und später sabotiert.

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Umsetzung des AsylbLG in Bremen: Verfassungsbruch ist Normalzustand

Das Amt für Soziale Dienste ignoriert einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und zahlt alleinstehenden und alleinerziehenden Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften zu wenig Geld aus. 

Am 24. November hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)bekannt gegeben, dass ein wichtiger Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig ist: Die Sozialämter haben allen alleinstehenden und alleinerziehenden Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften die Leistungen nach dem AsylblG um (weitere) 10% gekürzt.

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Asylbewerberleistungsgesetz: Legen Sie jetzt Widerspruch ein! 

Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2022 einen Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig verworfen. Die Sozialämter im Land Bremen haben die Leistungshöhe dem Gerichtsbeschluss bisher noch nicht angepasst und verletzen mit diesem fortgesetzten Verfassungsbruch Grundrechte der Betroffenen. Die aktuelle Entscheidung bezieht sich Leistungsbezieher:innen, die bereits mehr als 18 Monate in Deutschland leben.

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Bundesverfassungsgericht: Das Asylbeweberleistungsgesetz ist teilweise verfassungswidrig

Zurück zum Existenzminimum!
Das Amt für Soziale Dienste hat jahrelang bewusst die Grundrechte von Geflüchteten verletzt.

Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz ist auch für Bremen von großer Bedeutung. Das Bremer Sozialressort hat über mehrere Jahre unrechtmäßig zu wenig Geld an Alleinstehende und Alleinerziehende auszahlen lassen, obwohl es um die Verfassungswidrigkeit wusste und andere Optionen hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat damit -erneut- einen Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig verworfen.

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Protest und Widerstand gegen verfassungswidrige Leistungskürzungen

Kundgebung vor der Sozialbehörde | 30.03.2022 | 15:00 bis 15:30 | Bahnhofsplatz 29

Seit 2019 zahlen die Sozialämter allen alleinstehenden und alleinerziehenden Bewohner*innen von Übergangswohnheimen 10 % zu wenig Leistungen nach dem AsylbLG. Die Begründung für die Kürzungen ist diskriminierend, respektlos und falsch.

Das Sozialressort weiß, dass es damit die Verfassung bricht – Leistungen unterhalb des Existenzminimums verletzen die Menschenwürde. Das Sozialressort weiß auch, dass es Handlungsspielraum hat, um die Kürzungen coronabedingt auszusetzen. Es nutzt diese Möglichkeiten aber bisher nicht, sondern kürzt unnachgiebig und ausnahmslos.

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