Kundgebung in Gedenken an Celal Akan30 Jahre Diskriminierung – AsylbLG endlich abschaffen!

Kundgebung am Montag, 26. Juni 2023 | 17:00 Uhr | Vor dem Amt für Soziale Dienste, Breitenweg 29

Am 26. Juni 1995 – vor genau 28 Jahren – verstarb Celal Akan an inneren Blutungen als Folge einer schweren Erkrankung seiner Leber. Celal Akan war Kurde und im Jahr 1994 aus der Türkei nach Bremen geflüchtet. Er war verheiratet und mehrfacher Vater. In Bremen lebte er zunächst in der Zentralen Aufnahmestelle, dann in einer Unterkunft in Schwachhausen und schließlich in einer kleinen Kellerwohnung in der Waller Heerstraße. Er war zum Zeitpunkt seines Todes 36 Jahre alt.

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Noch immer weniger als zu wenig

Anders als das Sozialressort es darstellt, erhalten Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften und der Zentralen Aufnahmestelle in Bremen noch immer verfassungswidrig zu geringe Leistungen.
 

Begleitet von einer Pressemitteilung wird das Sozialressort heute in der Deputation verkünden, alleinstehende Asylsuchende in den Unterkünften erhielten „mehr Geld“. Leider ist vielfach das Gegenteil der Fall.

Das Ressort hat weit über 1.000 Menschen drei Jahre lang verfassungswidrig 10% der ohnehin viel zu niedrigen Leistungen vorenthalten. Handlungsspielraume für einen günstigeren Umgang mit dem verfassungswidrigen Gesetz wurden zuerst geleugnet und später sabotiert.

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Umsetzung des AsylbLG in Bremen: Verfassungsbruch ist Normalzustand

Das Amt für Soziale Dienste ignoriert einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und zahlt alleinstehenden und alleinerziehenden Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften zu wenig Geld aus. 

Am 24. November hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)bekannt gegeben, dass ein wichtiger Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig ist: Die Sozialämter haben allen alleinstehenden und alleinerziehenden Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften die Leistungen nach dem AsylblG um (weitere) 10% gekürzt.

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Asylbewerberleistungsgesetz: Legen Sie jetzt Widerspruch ein! 

Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2022 einen Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig verworfen. Die Sozialämter im Land Bremen haben die Leistungshöhe dem Gerichtsbeschluss bisher noch nicht angepasst und verletzen mit diesem fortgesetzten Verfassungsbruch Grundrechte der Betroffenen. Die aktuelle Entscheidung bezieht sich Leistungsbezieher:innen, die bereits mehr als 18 Monate in Deutschland leben.

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Bundesverfassungsgericht: Das Asylbeweberleistungsgesetz ist teilweise verfassungswidrig

Zurück zum Existenzminimum!
Das Amt für Soziale Dienste hat jahrelang bewusst die Grundrechte von Geflüchteten verletzt.

Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz ist auch für Bremen von großer Bedeutung. Das Bremer Sozialressort hat über mehrere Jahre unrechtmäßig zu wenig Geld an Alleinstehende und Alleinerziehende auszahlen lassen, obwohl es um die Verfassungswidrigkeit wusste und andere Optionen hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat damit -erneut- einen Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig verworfen.

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