„GEAS“: Entrechtung auf hohem Niveau

Der Flüchtlingsrat fordert den Senat auf: Verschlechterungen für geflüchtete Bremer*innen rechts liegen lassen!

Am morgigen 12. Juni tritt GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) in Kraft. Für geflüchtete Schutzsuchende bedeutet das ab morgen: regelhafte, monatelange Inhaftierung in Lagern an den Schengen-Außengrenzen, menschenrechtsverletzende Schnellverfahren, legalisierte Push-Backs und keine rechtsstaatlichen Garantien mehr. Diejenigen, die es trotz all dieser rassistischen Hürden noch bis in die Bundesrepublik schaffen, erwartet hier: die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in den Unterkünften bis hin zu De-facto-Haft in geschlossenen Zentren, zunehmende Isolation, weitere Leistungskürzungen unterhalb des Existenzminimums sowie noch mehr Verfahren, die von vornherein nur die schnellstmögliche Abschiebung zum Ziel haben.

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Wer hat das Recht auf Bildung?

Jede*r, hat das gleiche Recht auf Bildung. Sagt zumindest die Bremer Landesverfassung in Art 27. In Absatz 2 dieses Artikels heißt es: „Dieses Recht wird durch öffentliche Einrichtungen gesichert.“

Leider sieht die Realität für Geflüchtete und migrierte junge Menschen in Bremen aber anders aus. Sie werden wiederholt und fortdauernd vom Zugang zu Bildung ausgegrenzt.

Jugendhilfe als verlängerter Arm restriktiver Migrationspolitik – Kritik der vorläufigen Inobhutnahme am Beispiel Bremen

Der Flüchtlingsrat Bremen hat die teilweise menschenrechtswidrigen Zustände in der vorläufigen Inobhutnahme gegen Unbegleitete Minderjährige zum Thema des Jugendgerichtstags 2023 gemacht. In der Übersicht über die entrechtende Umsetzung des § 42a SGB 8 in Bremen geht es unter anderem um die Verteilungspraxis, die Androhung und Anwendung von Gewalt gegen UM, um die fiktive Festsetzung des Alters, um Einschränkungen des Rechts auf Bildung, der gesundheitlichen Versorgung, des effektiven Rechtsschutzes und des Taschengelds.

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Jugendamt: E-Mail Ablage statt effektivem Rechtsschutz

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Bremen im April festgestellt hatte, dass das Bremer Jugendamt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, indem es Unbegleiteten Minderjährigen keinen effektiven Rechtsschutz bietet, werden in dieser Woche die deshalb anstehenden Veränderungen in der zuständigen Sozialdeputation erläutert.

Die senatorische Behörde hält es offenbar für ausreichend, E-Mails von einer Stelle des Jugendamtes zu einer anderen Stelle des Amtes schicken zu lassen.

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Kindeswohl für alle! Gemeinsame Stellungnahme für gute Bedingungen in der Jugendhilfe

Fluchtraum Bremen e. V., der Förderverein Flüchtlingsrat Bremen e. V. und der Bremer Jugendring – Landesarbeitsgemeinschaft der Bremer Jugendverbände e. V. sprechen sich für jugendgerechte Bedingungen in der vorläufigen Inobhutnahme und gegen diskriminierende und gefährdende Praxen der Unterbringung und Versorgung von Minderjährigen aus.

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OVG Bremen: Altersfestsetzungsverfahren gegenüber jungen Geflüchteten ist menschenrechtswidrig

Schnelle ablehnende Entscheidungen, kein wirksamer Rechtsschutz – Dieses alltägliche Vorgehen des Bremer Jugendamtes gegen unbegleitete Minderjährige ist menschenrechtswidrig. Das ergibt sich aus einem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen. Bremens Vorgehen genügt nicht den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.

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