Infos zum Taschengeld | Infos on the cash amount

UMF in der vorläufigen Inobhutnahme – Taschengeld muss nachgezahlt werden

Die Jugendämter Bremen und Bremerhaven haben von 2015 bis Ende Dezember 2023 allen Jugendlichen in Maßnahmen der vorübergehenden Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII rechtswidrig zu wenig Taschengeld gezahlt.

Zum 1.1.2024 ist das Sozialressort einer Forderung des Flüchtlingsrates nachgekommen und be- endet diese Diskriminierung. Die Neuregelung ist zugleich zugleich das Eingeständnis, dass die bisherige Regelung nicht vertretbar war.

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Taschengeldentzug beendet – aber nur für die Zukunft

Die Jugendämter Bremen und Bremerhaven haben von 2015 bis Ende Dezember 2023 allen Jugendlichen in Maßnahmen der vorübergehenden Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII rechtswidrig zu wenig Taschengeld gezahlt.

Zum 1.1.2024 kommt das Sozialressort nun einer Forderung des Flüchtlingsrates nach und beendet diese Diskriminierung. Die Neuregelung ist zugleich das Eingeständnis, dass die bisherige Regelung nicht vertretbar war.

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Shut down Turnhalle!

Kundgebung gegen die nicht-jugendgerechte Unterbringung von minderjährigen Geflüchteten im Turnhallen-Lager

Dienstag, 24. Oktober 2023 | 17:00 Uhr | Buntentorsteinweg 114, Bremen (vor dem Johanniter Begegnungszentrum)

Seit Anfang 2023 bringt die Bremer Sozialbehörde unbegleitete schutzsuchende Minderjährige in einer Turnhalle in der Nähe des Bremer Flughafens unter. Die Massen-Unterbringung dort verletzt das Kindeswohl.

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Shut down Turnhalle – Kundgebung

Rassistische Unterbringung von Jugendlichen in Bremen stoppen!
Kundgebung am 24.10. um 17 Uhr
Buntentorsteinweg 114
Vor dem Johanniter Begegnungszentrum

Taschengeldentzug gegen geflüchtete Minderjährige

Das Bremer Jugendamt zahlt schutzbedürftigen jungen Geflüchteten nur einen Bruchteil des notwendigen Mindestbetrags an Taschengeld

Grundlage ist eine diskriminierende Sonderregelung des Sozialressorts von 2015

Minderjährige, die in Einrichtungen der Jugendhilfe leben, erhalten als Teil der Jugendhilfeleistungen einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung, das „Taschengeld“. Bremen regelt die Gewährung dieses Barbetrags seit 2021 in einer Landesrichtlinie. Sie gilt für alle junge Menschen, die in der Jugendhilfe oder in der Inobhutnahme leben.

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