Pay: Zurück zum Existenzminimum – It‘s your right!

Weniger als zu wenig vom Sozialamt? Fordern Sie Ihr Recht!

Dieses Info ist für Sie, wenn Sie

  • in einem Übergangswohnheim oder der Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge wohnen und
  • alleinstehend oder allein mit Kindern sind und
  • vom Amt für Soziale Dienste Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) erhalten.

Wenn Sie allein oder allein mit Kindern in einem Übergangswohnheim wohnen, bekommen Sie sehr wahrscheinlich vom Sozialamt weniger Geld als korrekt wäre. Seit 2019 kürzt das Amt für Soziale Dienste Ihre Leistungen jeden Monat um 10%.

Es wird behauptet, Alleinstehende könnten mit anderen Alleinstehenden wie in einer Familie zusammen wirtschaften und so weniger Geld ausgeben. Viele erhalten zum Beispiel nur 328 € statt 364 € monatlich.

Das ist ungerecht und nach Meinung vieler Gerichte gegen die Verfassung!

Wehren Sie sich!

Wir schlagen Ihnen und allen anderen Betroffenen vor, Widerspruch einzulegen und Überprüfungsantrag für die Vergangenheit zu stellen. Im Erfolgsfall erhalten Sie die Ihnen monatlich fehlenden 10 % der Leistungen nachgezahlt (bei unserer Beispielrechnung sind das zwischen 35 und 45 € monatlich).

Achtung: nur wenn Sie jetzt Widerspruch erheben, haben Sie Aussicht darauf, dass Ihnen Geld nachgezahlt wird. Ohne Widerspruch erhalten Sie auch dann keinen Anspruch auf Nachzahlung, wenn Andere die Verfahren gewinnen.

Wir unterstützen Sie dabei!

Was Sie tun können:

  • Füllen Sie den anliegenden Fragebogen aus
  • Kopieren oder scannen Sie den letzten Bescheid, den Sie vom Sozialamt bekommen haben: „Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“. Es ist am Besten, wenn wir alle Seiten erhalten.

Schicken Sie uns diese Unterlagen als Scan per Email info@fluechtlingsrat-bremen.de

oder per Post oder persönlich:

Pay – Zurück zum Existenzminimum
Flüchtlingsrat Bremen
St. Jürgen-Straße 102
28203 Bremen