Gleiche Rechte für alle ukrainischen Geflüchteten – All Refugees welcome!

 

Demonstration am Mittwoch 24.08.2022 | 17:00 Uhr | ab Hauptbahnhof

Vor sechs Monaten, am 24. Februar 2022, marschierte Russland in die Ukraine ein. Der Angriff zerstörte die Lebensgrundlage, die Bildungschancen und die Arbeitsplätze von ALLEN in der Ukraine lebenden Menschen – auch die von uns, die wir als Immigrierte dort gelebt haben.

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Gleichbehandlung aller aus der Ukraine Geflüchteten in Bremen

Zur Zeit begegnen Ukraine-Geflüchtete, die keine ukrainischen Staatsangehörigen sind, in Bremen an vielen Stellen Benachteiligung und Diskriminierung.

Ihnen werden zum Beispiel beim Zugang zu einer Unterkunft, zu Sozialleistungen und zu Sprachkursen große Hindernisse in den Weg gelegt.

Dabei wird jeweils angenommen und so gehandelt, als hätten diese Menschen weniger Rechte als die aus der Ukraine geflüchteten ukrainischen Staatsangehörigen. Das ist jedoch weitgehend falsch.

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Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL fordern die Gleichbehandlung aller Geflüchteten aus der Ukraine

Anlässlich der Innenminister:innenkonferenz vom 1.-3. Juni 2022 in Würzburg fordern PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte sowie viele weitere Organisationen und Initiativen eine bundesweite Regelung, die den Schutz von allen aus der Ukraine geflüchteten Menschen garantiert und einen sofortigen Stopp der Diskriminierung von Drittstaater:innen und Staatenlosen aus der Ukraine.

Seit dem militärischen Angriff Russlands auf die gesamte Ukraine sind bereits über sechs Millionen Menschen von dort geflohen, größtenteils in die Anrainerstaaten, viele hunderttausend Menschen sind aber auch in die Bundesrepublik geflüchtet.

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Інформація для громадян України та інших країн Актуалізація інформації (3.3.2022)

Правила в’їзду та перебування в ЄС

  • Громадяни України мають право на безвізовий в’їзд до ЄС строком до 90 днів за умови наявності біометричного паспорта
  • Наприкінці цього строку можна оформити запит на тимчасове проживання, яке триває ще 90 днів (німецький закон про тимчасове проживання — “Aufenthaltsgesetz“ (AufenthG) – § 7 Abs. 1 S. 3)

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