(§ 1598 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 85a-d AufenthG)
Forderungen zur Umsetzung in Bremen
Seit Ende Juli 2026 gelten neue bundesgesetzliche Regelungen, vorgeblich zur besseren Bekämpfung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen. Zu befürchten sind erhebliche Verletzungen grundlegender Rechte von Kindern und ihren Eltern. Um diese Folgen zumindest zu begrenzen, hält der Flüchtlingsrat folgende Maßnahmen und Vorgaben zur Umsetzung in Bremen für erforderlich:




