Verweigert Bremen den Schutz für Afghan*innen ohne Asylstatus?

Bremens Innensenator könnte mit einem Einzeiler erheblich dazu beitragen, dass Hunderte Bremer Afghan*innen einen sicheren Status erhalten. Trotz Aufforderung des Flüchtlingsrates hat er indes bisher nichts unternommen. Doch die Zeit drängt, da am 15.11. eine Frist abläuft.

Etwa 800 Bremer Afghan*innen haben zwar eine befristete Aufenthaltserlaubnis, aber keinen Asylstatus. Bei den meisten wurde der Asylantrag abgelehnt, bevor die Taliban in Afghanistan die Macht übernommen haben. In großen Teilen Afghanistan sei man vor den Taliban sicher, so die damalige Argumentation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ein Asylfolgeantrag könnte für diese Gruppe nun wegen der veränderten Situation die Anerkennung als Flüchtling bringen und damit einen Status der sicherer, länger befristet und mit mehr Rechten versehen ist.

Problematisch ist, dass der bereits erworbene Status laut Gesetz wegen eines Asylantrags wieder entzogen werden kann. Durch den Versuch, einen besseren Status zu erlangen, gefährden die Betroffenen also gegebenenfalls das bisher Erreichte.

Ob das auch bei einem zweiten Asylverfahren gilt, ist allerdings rechtlich und politisch umstritten. Das BAMF von Gerade-Noch-BMI Seehofer bejaht dies, das Land Berlin verneint. Dort wurde mit einer Verwaltungsanweisung zugunsten der Betroffenen kurz und knapp geregelt, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG bei einem Folgeantrag nicht erlischt.

Die günstige Berliner Regelung ist sinnvoll – denn weshalb sollte durch einen Asylantrag der Schutz vor Abschiebung erlöschen?„, fragt Holger Dieckmann vom Flüchtlingsrat. „Das Gesetz muss in diesem Punkt interpretiert werden, zuständig sind die Ausländerbehörden – und somit Innensenator Mäurer„.

Der hat sich bisher jedoch trotz Nachfrage nicht geäußert. Und dies, obwohl bekannt ist, dass die Zeit drängt, denn der Folgeantrag kann in den meisten Fällen nur bis zum 15.11.21 gestellt werden. Solange die Drohung im Raum steht, den jetzigen Status zu verlieren, wird kaum eine betroffene Person das Risiko eingehen – und damit die Chance verpassen, den angemessenen und rechtmäßigen Schutzstatus zu bekommen.

Es wäre pure Schikane, den in Bremen lebenden Afghan*innen die schon erteilte Aufenthaltserlaubnis wieder zu entziehen. Das Gesetz verlangt das nicht. Bisher duckt sich der Innensenator aber weg und riskiert durch seine Unterlassung nachhaltigen Schaden für viele Bremer Afghan*innen“, so Dieckmann weiter. „Um das zu verhindern, fordert der Flüchtlingsrat den Innensenator auf: Schaffen Sie mit einer kurzen entsprechenden Anweisung Klarheit und Sicherheit für die betroffenen Afghan*innen in Bremen!