„Mehr Geld für Asylbewerber*innen in Gemeinschaftsunterkünften“? Flüchtlingsrat fordert von der Senatorin für Soziales: Taten statt leere Worte!

In einer Pressemitteilung vom 15.02.2022 unter der Überschrift „Mehr Geld für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften“ erweckt die Senatorin für Soziales den Eindruck, sie setze sich beim Bundesverfassungsgericht für höhere Leistungen für Asylsuchende ein. Die tatsächliche Bremer Verwaltungspraxis sieht jedoch völlig anders aus: Sozialressort und Amt für Soziale Dienste blockieren mögliche Verbesserungen. Sogar die eigene Verwaltungsanweisung wird nicht umgesetzt.

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Aufnahmeprogramm Afghanistan: Desaströse Bilanz und nichts dazu gelernt – Bremen verweigert geringverdienenden Geflüchteten aus Afghanistan und Syrien das Grundrecht auf Familie

Ende Dezember hat der Bremer Senat erklärt, dass er ein Aufnahmeprogramm für flüchtende Familienangehörige von afghanischen Bremer*innen auflegen will. Um dies kritisch zu würdigen, lohnt sich ein Blick auf das beendete Aufnahmeprogramm Syrien, über das der Senat heute in der Deputation für Soziales berichtet.

Der Bericht zeigt eine menschenrechtlich desaströse Bilanz. Der Senat hatte das Programm viel zu restriktiv auf 100 Menschen begrenzt. Tatsächlich erhielten aber nur 15 Personen eine Zusage. Der wichtigste Grund ist die obligatorische Verpflichtungserklärung. Abgeben darf diese nur, wer als Alleinstehende*r über mindestens 2.300 € monatliches Nettoeinkommen verfügt – und kann damit auch nur für eine Person bürgen.

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