IMK 2011 – Bleiberecht

Bleiberechtsregelung

Laut Presseerklärung der IMK vom 09.12.2011 einigten sich die Innenminister und –senatoren  auch in der Frage der Ende des Jahres auslaufenden Bleiberechtsregelung. Diese bedarf keiner Verlängerung, weil die auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung vom 4.12.2009 erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf Probe in Anwendung des §8 (1) des Aufenthaltsgesetzes verlängert werden, wenn eine günstige Integrationsprognose erstellt werden kann und die Begünstigten sich nachweislich um die Sicherung des Lebensunterhalts durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bemühen. Innenminister Boris Rhein: „Ich freue mich, dass es uns gemeinsam gelungen ist, diesen Weg für die Menschen zu eröffnen, die in Deutschland seit Jahren integriert sind und hier inzwischen ein zuhause gefunden haben.“

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Pressemitteilung Flüchtlingsrat Bremen + Flüchtlingsinitiative Bremen

Pressemitteilung Flüchtlingsrat Bremen + Flüchtlingsinitiative Bremen:

Der Beschluss der Sozialdeputation vom 17.03.11, die Mindestaufenthaltdauer für Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften auf 12 Monate zu verkürzen, ist begrüßenswert – aber unzureichend.

Denn die menschenunwürdigen Lebensumstände der Flüchtlinge in den Unterkünften ändern sich dadurch nicht! Ungeklärt bleibt auch, wie den Menschen ohne Sprachkenntnisse die Wohnungssuche ermöglicht werden soll.

Die vollständige PM finden Sie hier: Flüchtlingsunterbringung_PM