Kirchenasyl in Dublinfällen

Informationen und Positionierung des Flüchtlingsrat Bremen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat auf Anweisung des BMI und der IMK im Sommer 2018 beschlossen, zukünftig in bestimmten Fällen des Kirchenasyls in Dublinverfahren eine Überstellungsfrist von 18 Monaten zu behaupten. Nach Ablauf der Überstellungsfrist kann eine Abschiebung innerhalb der EU nicht mehr durchgeführt werden.

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Mujtaba ist frei! Abschiebung gestoppt

Mujtaba A. ist frei!
Abschiebung nach Afghanistan gestoppt.

Nach Protesten und öffentlicher Kritik ist der junge afghanische Staatsangehörige am heutigen Dienstag gegen 12.00 Uhr aus dem Bremer Abschiebegewahrsam entlassen worden. Die Regierung von Niederbayern prüft zur Zeit seine aufenthaltsrechtliche Perspektive.

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Beteiligt sich Bremen zukünftig
an Abschiebungen nach Afghanistan?

Tödlicher Richtungswechsel:

Beteiligt sich Bremen zukünftig an Abschiebungen nach Afghanistan?Am Dienstag soll ein junger afghanischer Staatsangehöriger, der sich seit letzter Woche im Bremer Abschiebegewahrsam befindet, über München nach Kabul abgeschoben werden. Per Amtshilfegesuch hatten sich die bayerischen Behörden an Bremen gewandt, nachdem der junge Mann in der Passauer Ausländerbehörde verhaftet wurde. Dort wollte er eigenständig seinen Aufenthalt klären, nun droht ihm die Abschiebung von Bremen in den potentiellen Tod. Wir fordern die Verantwortlichen auf, jegliche Mitarbeit an dieser und an folgenden Abschiebungen nach Afghanistan sofort einzustellen.

Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier: PM 290918
Weitere Infos hier:
https://www.fluechtlingsrat-bremen.de/2018/08/afghanistan/
https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/
https://thruttig.wordpress.com/author/thomasruttigaan/
https://www.proasyl.de/news/lange-gefordert-endlich-da-lagebericht-zu-afghanistan/

Es reicht – Fachlichkeit statt Diffamierung!

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in erster Linie Kinder, ihr Schutz und ihre Förderung obliegt der Kinder- und Jugendhilfe. Jede rechtliche Konstruktion, die das in Frage stellt, jede Forderung, die ordnungspolitische Interessen über die Rechte von Kindern stellt, lehnen wir ab. Zunehmend stellen einige Politiker*innen und Journalist*innen Schutzsuchende pauschal als Kriminelle dar und scheuen sich auch nicht, Kindern und Jugendlichen, die allein geflüchtet sind, niedere Beweggründe zu unterstellen. Auch deshalb dreht sich der öffentliche Diskurs immer stärker um eine nur scheinbar notwendige verstärkte Ordnungspolitik. Dass geflüchtete Minderjährige Kinder sind, deshalb besonderen Schutz brauchen und Rechte haben, wird nicht mehr als rechtliche Verpflichtung und gesellschaftsvertragliche Selbstverständlichkeit gesehen, sondern als Minderheitenmeinung diskreditiert. Wir wehren uns dagegen und setzen uns für Fachlichkeit und rechtsbasierte Diskussionen und Entscheidungen ein.

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