Einen „BAMF-Skandal“ hat es nie gegeben

Stellungnahme des Flüchtlingsrates Bremen

Einen „BAMF-Skandal“ hat es nie gegeben –
doch das mediale Kesseltreiben gegen die Rechte von Geflüchteten wird unbeirrt fortgesetzt.

Im April fanden die meisten Medien, es sei ein Skandal, wenn verfolgte Menschen als Flüchtlinge anerkannt werden.

Die Vorwürfe bestätigten sich bekanntlich nicht: Im offiziellen Abschlussbericht ist nun zu lesen, dass lediglich 0,9 % der Bescheide lediglich „zu beanstanden“ seien. Die „Affäre“, der „Skandal“ – eine reine Erfindung. Doch der Patient „Skandal“ darf nach Medienansicht einfach nicht entlassen werden, sondern muss mit aller Macht auf der Skandal-Station behalten und mit immer neu erfundenen, falsch- bzw. nicht-recherchierten Stories aufgepäppelt werden.
Nach einem SPIEGEL-Bericht sieht nun auch der Weser-Kurier „Verwicklungen“ des Bremer Verwaltungsgerichts im „neuen Schauplatz der BAMF-Affäre“, das Bremer Regionalmagazin buten un binnen erzählt mit bedeutungsschwangerer Stimme von „Mauscheleien“ und  neuen, „ungeheuerlich klingenden“ Vorwürfen. Die ‚Informationen‘ stammen – offensichtlich ungeprüft – aus dritter Hand: Eine „mutmaßliche Richterin“ hatte laut SPIEGEL anonym beim Bundesinnenministerium angerufen.
 
„Die neuen Vorwürfe sind überhaupt keine,“ erklärt Marc Millies dazu für den Flüchtlingsrat Bremen. „Das Verwaltungsgericht kann einer Behörde sehr gerne und in völligem Einklang mit dem Gesetz mitteilen, dass es in einem oder auch in 337 Fällen die Ansicht der Behörde nicht teilt und voraussichtlich anders entscheiden wird. Gut, wenn das BAMF dem folgt und den Bescheid korrigiert. Das vermeidet der Behörde und dem Gericht Arbeit und den betroffenen Asylsuchenden Wartezeit auf die ihnen zustehenden Rechte.“
 
Gemauschelt wurde mitnichten – es ist schließlich die Aufgabe der Gerichte, die zahlreichen Fehlentscheidungen des BAMF zu korrigieren. Denn dass die Verwaltungsgerichte dies in ca. 50% der Fälle und im Zuge sehr langer Verfahren tun müssen, hat die Bundesregierung  selbst bekanntgegeben (sueddeutsche.de). Die Prozessbevollmächtigten einer Behörde haben generell die Aufgabe, mit dem Gericht zu sprechen und für einvernehmliche Erledigungen zu sorgen, wenn Einvernehmen besteht. Diese sogenannte „Abhilfe“ ist gesetzlich regulär vorgesehen und entsprechend normiert.
„Ein genau so lautendes Angebot kann man nur dann für rechtsstaatlich bedenklich halten, wenn man meint, Asylverfahren müssten in der Regel mit einer Ablehnung enden und alle Beteiligten hätten ungeachtet von Verfolgung und inhaltlicher Prüfung auf eine solche Ablehnung hinzuwirken“, erläutert Marc Millies. „Diese zynische Haltung liegt offenbar den zitierten Medien-Berichten zugrunde.“
 
Die verantwortlichen Journalist*innen haben anscheinend nichts aus dem letzten angeblichen Skandal gelernt. Erneut wird der falsche Eindruck erweckt, bei positiven Asylentscheidungen könne es nicht mit rechten Dingen zugehen. Im Kontext einen solchen medialen Kesseltreibens überrascht es kaum noch, dass der Präsident des Verwaltungsgerichts bei butenunbinnen nur mit der Aussage zitiert wird, die Quoten seines Gerichts lägen im Bundesdurchschnitt. Ist also der Durchschnitt aller positiver Entscheidungen zugleich die medial gesetzte Obergrenze für Flüchtlingszuerkennungen?
Die fortwährenden brutalen Änderungen am Asylgesetz der letzten Jahre haben das Recht auf Schutz vor Verfolgung weitgehend unbrauchbar gemacht und kaum noch etwas davon übrig gelassen. Auch das ist manchen Journalist*innen aber anscheinend noch zu viel.