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Erlaubt Ihre Hausordnung die Abschiebung Ihrer Nutzerinnen, Klientinnen, Schülerinnen, Patientinnen, Besucher*innen etc. aus den Räumen Ihrer Einrichtung?

Hausordnungen und Hausrecht allein werden nur selten ausreichend sein um eine Abschiebung zu verhindern. In vielen Einrichtungen fehlt es jedoch bisher an der notwendigen Positionierung zu „Abschiebemaßnahmen“ in den eigenen Räumen. Wir machen einen Formulierungsvorschlag.

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