„GEAS“: Entrechtung auf hohem Niveau

Der Flüchtlingsrat fordert den Senat auf: Verschlechterungen für geflüchtete Bremer*innen rechts liegen lassen!

Am morgigen 12. Juni tritt GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) in Kraft. Für geflüchtete Schutzsuchende bedeutet das ab morgen: regelhafte, monatelange Inhaftierung in Lagern an den Schengen-Außengrenzen, menschenrechtsverletzende Schnellverfahren, legalisierte Push-Backs und keine rechtsstaatlichen Garantien mehr. Diejenigen, die es trotz all dieser rassistischen Hürden noch bis in die Bundesrepublik schaffen, erwartet hier: die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in den Unterkünften bis hin zu De-facto-Haft in geschlossenen Zentren, zunehmende Isolation, weitere Leistungskürzungen unterhalb des Existenzminimums sowie noch mehr Verfahren, die von vornherein nur die schnellstmögliche Abschiebung zum Ziel haben.

Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz hat die Große Koalition die wenigen Spielräume, die die restriktiven EU-Verordnungen gelassen haben, dazu genutzt, die Rechte von Schutzsuchenden noch weiter einzuschränken. Die Umsetzung geschieht zum Teil auch auf kommunaler und auf Landesebene, also in bremischer Verantwortung. Hier wiederum kann Ermessen ausgeübt werden. Der Flüchtlingsrat fordert daher, dass der Senat dabei sein Versprechen einer humanitären Migrationspolitik einlöst:

Keine Sekundärmigrationszentren gegen Bremer Geflüchtete!

Die neue AMM-VO (an Stelle der bisherigen Dubin-III-Verordnung) sieht Lagerhaft gegen Asylsuchende in sog. „Sekundärmigrationszentren“ vor. „Bremen darf sich an der Entrechtung in Sekundärmigrationszentren weder durch den Betrieb eigener Lager noch durch die Mitnutzung anderer Lager beteiligen“, fordert Gundula Oerter vom Flüchtlingsrat.

Im November 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht einen wesentlichen Teil der Leistungsabsenkungen im AsylbLG als verfassungswidrig verworfen. Seitdem wurde das AsylbLG bereits fünf mal geändert. Unter anderem wurde im Februar 2024 die Dauer der Leistungsabsenkung gegenüber dem Bürgergeld von 18 auf 36 Monate verlängert. Davon sind genau die Menschen betroffen, deren Existenzminimum mit dem Beschluss des Gerichts eigentlich verteidigt wurde.

Keine Bewegungsbeschränkungen oder andere entwürdigenden Verfügungen!

Die neuen Regelungen ermöglichen es den Ausländerbehörden, haftähnliche Lebensbedingungen in den Unterkünften und weitgehende Verletzungen der Privatsphäre zu verhängen. Das ist weder zumutbar noch verhältnismäßig. „Der Senat muss durch eine konkrete Verwaltungsanweisung verhindern, dass die Ausländerbehörden im Land Bremen solche menschenunwürdigen Auflagen verhängen, die die Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden einschränken“, so Gundula Oerter.

Keine weiteren Leistungskürzungen nach dem AsylbLG!

Mit GEAS werden weitere Sanktionen eingeführt, anhand derer soziale Leistungen noch weiter unter das Existenzminimum gedrückt werden können. „Diese Schikanen sind verfassungswidrig und dürfen nicht angewendet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 geurteilt, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativierbar ist“, erläutert Oerter.

Neben den massiven Verschlechterungen werden mit „GEAS“ jedoch auch einige wenige Verbesserungen der Rechte geflüchteter Menschen eingeführt:

Zugang zur Regelschule!

Aus der neuen Aufnahmerichtlinie ergibt sich, dass schulpflichtige Kinder und Jugendliche von morgen an Anspruch auf den Besuch einer Regelschule haben. Bremen ignoriert dieses Recht auf Inklusion bisher. Weder die Lagerschulen noch die Willkommensschulen sind Regelschulen oder bieten vergleichbare Bedingungen. Bremen muss dieser Verpflichtung jetzt nachkommen: Keine gesonderte Beschulung geflüchteter Kinder, insbesondere keine Lager“schulen“ mehr, die das Bildungsressort euphemistisch „Lernangebote“ nennt! Die einfachste Umsetzung dieser Forderung besteht darin, Kinder und ihre Familien gar nicht mehr in den Landesaufnahmestellen (ZASt und LASten) unterzubringen. Die Regelschulen müssen entsprechend bedarfsgerecht ausgestattet werden.

„Die vollumfängliche Regelbeschulung aller Kinder und Jugendlichen ist wie der Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung für ausnahmslos alle Unter-18-Jährigen ab dem 12. Juni rechtlich verbindlich – hier hat Bremen keinen Millimeter Spielraum und muss sofort liefern“, stellt Gundula Oerter klar.