Logo Flüchtlingsrat Bremen: Link zur Startseite

Aus Kapazitätsgründen können wir nur selten Meldungen veröffentlichen, die nicht in direktem Zusammenhang mit unseren Schwerpunkten stehen. Umfassende Informationen und Nachrichten im Bereich Flucht und Migration finden Sie z.B. beim Flüchtlingsrat Berlin oder beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Diskriminierung von aufenthaltsrechtlich relevanten Vaterschaftsanerkennungen

(§ 1598 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 85a-d AufenthG)

Forderungen zur Umsetzung in Bremen

Seit Ende Juli 2026 gelten neue bundesgesetzliche Regelungen, vorgeblich zur besseren Bekämpfung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen. Zu befürchten sind erhebliche Verletzungen grundlegender Rechte von Kindern und ihren Eltern. Um diese Folgen zumindest zu begrenzen, hält der Flüchtlingsrat folgende Maßnahmen und Vorgaben zur Umsetzung in Bremen für erforderlich:

Weiter…

Recht auf Asyl in Gefahr:Sprachliche wie rechtliche Repressionen gegenüber Geflüchteten stoppen!

Flüchtlingsräte und PRO ASYL mahnen: Aktuelle diskriminierende Rhetorik bei Flucht und Asyl schafft eine Grundlage für zunehmende Entrechtung. Drohende Inhaftierung von Kindern und Familien durch GEAS, Push-Backs an deutschen Grenzen und geplante Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien zeugen von einer Enthemmung, die schnellstmöglich gestoppt werden muss. Es braucht eine Rückbesinnung auf die Genfer Flüchtlingskonvention – für den Erhalt universeller Menschenrechte FÜR ALLE!

Weiter…

Versuchte Abschiebung. Bleiberecht für 21jährigen Rom Leonard aus dem Emsland!

Emsland / Bremerhaven, 2. Dezember 2021.

Ein junger Mann aus dem Emsland – vor 21 Jahren dort geboren und aufgewachsen – soll abgeschoben werden. Seine Eltern flohen Ende der 1990er Jahre aus dem Kosovo. Sie sind Roma. Als Jugendlicher hatte Leonard eine Aufenthaltserlaubnis, seit er 18 ist bekommt er nur noch Duldungen.

Weiter…

Verwaltungsgericht Berlin: Betreten von Wohnungen und Zimmern von Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss verboten

Das Verwaltungsgericht Berlin erklärt das Betreten von Wohnungen und Zimmern von Geflüchtetenunterkünften ohne richterlichen Beschluss für rechtwidrig, auch zum Zwecke der Abschiebung. Es gilt das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz). Auslöser der Entscheidung war die Klage eines Betroffenen.

Geflüchtete Frauen und Mädchen nur unzureichend gegen Gewalt geschützt

Ein aktueller Bericht zu Gewalt gegen Frauen macht deutlich: Deutschland hat die Istanbul-Konvention mangelhaft umgesetzt. Weibliche Asylsuchende und ihre geschlechtsspezifischen Fluchtgründe werden kaum in den Blick genommen. Das offenbart eine Untersuchung von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten und dem Institut für Kulturanthropologie der Universität Göttingen.

Weiter…