Vaterschaft wird abgeschafft

Das neue Gesetz zur aufenthaltsrechtlichen Diskriminierung von Vaterschaftsanerkennungen ist heute in Kraft getreten. Es erhebt einen Generalverdacht gegenüber allen Vaterschaftsanerkennungen, bei denen mindestens ein Elternteil keine deutsche Staatsangehörigkeit hat.

Unterstellt wird, viele Anerkennungen geschähen „missbräuchlich“ zu dem Zweck, ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu begründen. Belege für diese Behauptung gibt es nicht. Nach der bisherigen Regelung kam es jährlich bundesweit nur zu etwa 73 behördlichen Entscheidungen, wegen angeblichen Missbrauchs. Welcher Schaden dadurch entstehen soll, ist jenseits von markigen Worthülsen nie dargelegt worden.

Die Bundesregierung rechnet für die neue Regelung mit jährlich 65.000 zu überprüfenden Verdachtsfällen, schätzt aber selbst, dass der behördliche Verdacht zu über 70% der Fälle unbegründet ist.

Die überarbeiteten Ausländerbehörden greifen nun in das Familienrecht ein und entscheiden in der existenziell wichtigen Frage der Elternschaft. Das wird erheblichen patriarchalen Kollateralschaden am familienrechtlichen Instrument der Vaterschaftsanerkennung verursachen.

Die Betroffenen werden einem vorverurteilenden, komplizierten und entwürdigenden Verfahren unterworfen, das tatsächlich erhebliche Missbrauchsgefahr mit sich bringt – nämlich für Willkür seitens der Behörden. Massive Verletzungen des Menschenrechts auf Familie sind absehbar.

Der Flüchtlingsrat fordert das Innenressort in Bremen dazu auf, den Ausländerbehörden Vorgaben zur Auslegung des Gesetzes zu machen, die geeignet sind, den Schaden zumindest zu begrenzen.