Was macht die Härtefallkommission?

Die HFK im Lande Bremen ist ein unabhängiges Gremium und prüft, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die einer Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen.
Die Geschäftsstelle der HFK ist beim Senator für Inneres eingerichtet. Stimmt die HFK einer Härtefalleingabe zu, empfiehlt sie dem Senator für Inneres eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Dieser prüft dann in eigener Zuständigkeit, ob dem Härtefallersuchen entsprochen werden kann.
Solange sich die HFK mit der Eingabe befasst, ordnet die senatorische Behörde in der Regel an, dass keine aufenthaltsbeendende Maßnahme (keine Abschiebung) durchgeführt wird.

Hier der dazugehörige Flyer HFK Bremen 2019-10 mit Kontaktpersonen und -adressen.

Wer kann eine Härtefalleingabe machen?

Sie wohnen im Land Bremen.
Sie sind ausreisepflichtig.
Sie sind von Abschiebung bedroht.
Es liegen bei Ihnen dringende persönliche Gründe für Ihren Aufenthalt vor.
Es liegt bei Ihnen eine besondere Härte vor.

Wenden Sie sich in diesem Fall möglichst frühzeitig an ein Mitglied der Härtefallkommission (HFK), u.a. dem Flüchtlingsrat Bremen, oder die Geschäftsstelle der Kommission!
Bevollmächtigte können helfen Sie können Vertrauenspersonen mit der Härtefalleingabe bevollmächtigen.
Dies können sein:
  • Freundinnen und Freunde
  • Verwandte
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • Beratungsstellen
  • Sonstige Vertrauenspersonen
Die Formulare für die Eingabe erhalten Sie über das Internet unter (www.inneres.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen52.c.2462.de) oder über die Geschäftsstelle.

Für Betroffene aus Niedersachsen wenden Sie sich bitte an die Kommission im Land Niedersachsen:

https://www.mi.niedersachsen.de/themen/auslaenderrechtliche_angelegenheiten/auslaender_und_asylrecht/haertefallkommission/haertefallkommission-beim-niedersaechsischen-ministerium-fuer-inneres-und-sport-63033.html

Rückfragen dazu beantwortet u.a. der Flüchtlingsrat Niedersachsen: www.nds-fluerat.org