Gestorben durch sozialbehördliche Unterlassung – Flüchtlingsrat erinnert an Celal Akan

Vor 26 Jahren, am 26.6.1995, starb Celal Akan in Bremen an einer Erkrankung der Leber. Doch Herr Akan hätte nicht sterben müssen: Er starb, weil das Bremer Sozialressort die Kostenübernahme für die medizinisch notwendige und lebensrettende Operation über 15 Monate lang – bis zu seinem Tod – verweigert hatte.

Celal Akan musste als Geflüchteter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Dieses Gesetz und die ausführende Bremer Verwaltung erwiesen sich als tödliches Gespann. Denn die Verweigerung war rechtswidrig, Celal Akan hatte Anspruch auf die Kostenübernahme für die lebensrettende Operation. Sozialamt und Sozialressort hatten die Zusage jedoch immer wieder verzögert – ein Vorgehen, das durch die Einführung des AsylblG zwei Jahre vorher erst möglich geworden war.

„Das Asylbewerberleistungsgesetz ist eine seit 1993 in Gesetzesform gegossene Diskriminierung“, so Holger Dieckmann vom Flüchtlingsrat Bremen. „Das Gesetz zwingt Menschen mit weniger als dem Existenzminimum leben zu müssen – und ist darüber hinaus eine Einladung zu weitergehender Ausgrenzung und Schikane.“

Zwar gab es nach Celal Akans Tod in Bremen kritische Stimmen zu dem Gesetz und seiner Auslegung durch das Bremer Sozialressort. Der damalige Staatsrat Hans-Christoph Hoppensack blieb aber weiter im Amt – obwohl er politisch und persönlich für den Tod von Celal Akan verantwortlich war. Nach seiner Pensionierung blieb er ein in Bremen angesehener Bürger, unter anderem als Vorstand in Stiftungen und der AWO.

„Im Fall von Celal Akan hat die Auslegung des Asylbewerberleistungsgesetzes durch die Sozialbehörde direkt zum Tod geführt“, so Dieckmann. „In vielen anderen Fällen sorgt es für unzumutbare, unwürdige und krankmachende Lebensbedingungen, zum Beispiel durch dauerhaft zu niedrige Leistungen, durch beengte und schlechte Unterbringung oder durch das Sachleistungsprinzip.“

Das Asylbewerberleistungsgesetz ist bis heute in Kraft und wurde seit 1995 sogar mehrfach weiter verschlechtert. Ein aktuelles Beispiel ist die Absenkung von Leistungen unterhalb des Existenzminimums für Alleinstehende.

Celal Akan floh als politisch verfolgter jezidischer Kurde aus der Türkei nach Bremen. Er wurde nur 36 Jahre alt. Er war verheiratet und hatte vier Kinder, seine Familie hatte die Flucht nach Bremen nicht geschafft. Nichts in Bremen erinnert an Celal Akan, er wurde weitgehend vergessen.

Anlässlich seines 26. Todestages erinnert der Flüchtlingsrat Bremen an Celal Akan und die tragischen Umstände seines Todes.

Hinweis:
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/1995/Tod-eines-Asylbewerbers,panorama7232.html