Erdbebenhelfer:innen in der Türkei und Syrien:
Sechs-Monats-Frist für die Wiedereinreise jetzt abschaffen!

Der Flüchtlingsrat Bremen fordert die Bremer Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich für eine sofortige Änderung des Aufenthaltsgesetzes einzusetzen. Das sieht bisher eine Frist von 6 Monaten vor, innerhalb der in Deutschland lebende Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zurückkehren müssen, wenn sie sich im Ausland aufhalten. Bei Überschreiten der Frist droht der Verlust des Aufenthaltsrechts und die Abschiebung.

Die Chemnitzer Familie Pham/Nguyen ist aktuell trotz eines 36-jährigen Aufenthaltes in Deutschland von der Abschiebung bedroht.

Hans-Georg Maaßen und Frank Walter Steinmeier waren 2002 der Überzeugung, der Bremer Murat Kurnaz dürfe nach seiner illegalen Inhaftierung in Guantánamo nicht wieder nach Deutschland einreisen.

1999 und in den folgenden Jahren waren viele Bremer:innen türkischer Staatsangehörigkeit ebenfalls von der Abschiebung bedroht oder konnten nicht zurückkehren, nachdem sie nach dem letzten großen Erdbeben in der Türkei Katastrophenhilfe geleistet hatten.

Diese skandalösen Diskriminierungen haben eine Gemeinsamkeit:
Der Verlust des Aufenthaltsrechts sollte sich aus § 51 Absatz 1 Nr. 7 des Aufenthaltsgesetzes ergeben. Dort steht, dass der Aufenthaltstitel einer Person in Deutschland erlischt, wenn sie ausreist und länger als sechs Monaten im Ausland bleibt. Betroffen sind sogar Menschen mit einer eigentlich unbefristeten Niederlassungserlaubnis.

„Diese diskriminierende Regelung muss ersatzlos gestrichen werden“, so Nazanin Ghafouri für den Flüchtlingsrat Bremen. „Wer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, soll diese nicht wegen eines Auslandsaufenthaltes verlieren“.

„Angesichts der jetzigen katastrophalen Situation in der Türkei und Syrien ist absehbar, dass erneut auch viele Bremer:innen dort helfen werden und einige möglicherweise länger als sechs Monate bleiben. Diese Menschen mit dem Verlust ihres Aufenthaltsrechts in Deutschland zu bedrohen, ist so diskriminierend wie unzumutbar“, so Ghafouri.

Das Gesetz sieht zwar schon jetzt die Möglichkeit für individuelle Ausnahmen vor. Diese müssen bisher aber beantragt, begründet und genehmigt werden, um ein „automatisches“ Erlöschen des Aufenthaltsrechts zu verhindern. Ausnahmen von der Regel reichen nicht aus. Deshalb fordert der Flüchtlingsrat die Gesetzgebung dazu auf, die sechsmonatige Frist aus dem Gesetz ersatzlos zu streichen.

Damit eine Härte wie die gegen Familie Pham/Nguyen, wie das Unrecht an Murat Kurnaz und an den Bremer Katastrophenhelfer:innen von 1999 nicht wiederholt wird, sollen sich Bremens Bundestagsabgeordnete jetzt und mit Nachdruck für eine solche Änderung des Gesetzes einsetzen.