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Chaos um Unterbringung von Minderjährigen

Minderjährige Flüchtlinge wohnen in unzumutbaren Zuständen – Behörden bestreiten Verantwortung

Während die Sozialbehörde gegenüber der Öffentlichkeit immer wieder betont, dass sie sorgfältig prüfe, wo minderjährige Flüchtlinge untergebracht würden und dabei auf die hohen Anforderungen bei Brandschutz, Sicherheit und Hygiene hinweist, entscheidet sie tatsächlich anders: Sie belegt Betten in Hotels und in Landschulheimen außerhalb der Stadt. Und auch die Situation in der überbelegten Erstaufnahme verschlechtert sich zunehmend.

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Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert

Neue gesetzliche Regelungen beim Arbeitsmarktzugang von Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung

In der Folge des ausgehandelten „Asylkompromisses“ vom 19. September 2014 hat die Bundesregierung den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung geändert. Seit Anfang November 2014 gelten neue Regelungen. Die folgenden Informationen geben nur einen Überblick und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Wenden Sie sich deshalb im Einzelfall immer auch an Beratungsstelle – zum Beispiel an das Bremer und Bremerhavener IntegrationsNetz *bin* – Teilprojekt AHOI.2 (Link + Flyer: AHOI.2_2015)

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Tragfähige, nachhaltige Lösungen statt
Kindeswohlgefährdender Politik

In Vorort-Hotels oder Containern untergebracht, angeblich ausreichend „betreut“, aber rechtlich allein gelassen – die Unterstützung von minderjährigen Flüchtlingen, insbesondere jener ohne Eltern, überfordern Behörden und Politik. Dabei wird allenthalben der Schutz des Kindeswohls als Priorität benannt. Sichtbar wird das nicht.

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