Pressemitteilung vom 04.11.2020
Die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des BAMF wird seit mehr als zwei Jahren von der Staatsanwaltschaft Bremen beschuldigt, Flüchtlinge zu Unrecht anerkannt zu haben. Der Rechtsanwalt der Beschuldigten hat Ende Oktober erstmals eine Asylakte zu den Vorwürfen einsehen können. Aus dieser ergibt sich, dass die damalige Asyl-Anerkennung inzwischen gerichtlich überprüft und bestätigt wurde. Das bedeutet nicht weniger, als dass Frau B. in diesem Fall strafrechtlich verfolgt wird, weil sie inhaltlich und rechtlich korrekt eine Asylanerkennung vorgenommen hat.