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Der erfundene „BAMF-Skandal“:
Ein Angriff auf Geflüchtete und auf das Asylrecht

Morgen eröffnet das Landgericht Bremen das Verfahren gegen Ulrike B., frühere Leiterin der BAMF- Außenstelle Bremen sowie gegen einen Rechtsanwalt aus Niedersachsen. Der medial verbreitete Vorwurf, Ulrike B. habe zu Unrecht Asylberechtigungen zuerkannt, musste schon vor Beginn der Gerichtsverhandlung fallen gelassen werden. Die größte und vermutlich voreingenommenste Ermittlungsgruppe, die je in der Bremer Staatsanwaltschaft bestand, hat es trotz aller – sogar mutmaßlich rechtswidriger – Anstrengungen nicht einmal geschafft, diesen Kern des so genannten BAMF-Skandals in die Hauptverhandlung zu retten. Verhandelt wird ab morgen vor Gericht nur noch, ob Ulrike B. zwei Billig-Hotelrechnungen korrekt abgerechnet und unrechtmäßig Informationen weiter gegeben hat.

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Verfassungswidrige Leistungskürzungen im AsylblG:
Bremens Sozialressort tritt weiterhin nach unten

Die bundesweit breite und massive Kritik an den verfassungswidrigen Leistungskürzungen gegen alleinstehende und alleinerziehende Bewohner*innen von Übergangswohnheimen wirkt sich aus. Zahlreiche Sozialgerichte haben sie verworfen, einige Bundesländer und Kommunen setzen sie teilweise oder ganz aus und sogar die Bundesregierung selbst meldete Zweifel an, ob einander fremde Menschen trotz Pandemie dazu gedrängt werden dürfen, wie ein gemeinsamer Haushalt zu wirtschaften. Zuletzt hat Niedersachsen im Januar Ausnahmen von der Regelbedarfseinstufung per Erlass geregelt.

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Bosnien/Lipa: Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert Evakuierung und Aufnahme der Schutzsuchenden, sowie ein sofortiges Ende der Push-Backs

Auf Initiative der Balkanbrücke, Seebrücke und PRO ASYL fordert ein Bündnis aus rund 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen die sofortige Evakuierung und Aufnahme der Schutzsuchenden in Bosnien-Herzegowina. Die Bundesregierung darf der humanitären Krise vor den Toren der EU nicht länger tatenlos zusehen.

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Sozialressort ordnet tägliche Zimmerkontrollen an:
Keine Privatsphäre für Geflüchtete?

Pressemitteilung vom 10.12.2020

Dem Flüchtlingsrat ist zur Kenntnis gelangt, dass das Sozialressort die Träger der Übergangswohnheime per Mail angewiesen hat, die Anwesenheit der Bewohner*innen täglich per Zimmerkontrollen zu überwachen. Diese „Regelung“ ist rechtswidrig, sie ist unzumutbar, sie entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit. Der Flüchtlingsrat hat die zuständige Referatsleitung im Sozialressort heute aufgefordert, die unwürdigen und menschenrechtsverletzenden Zimmerkontrollen von Geflüchteten sofort einzustellen.

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