Pay – Zurück zum Existenzminimum | Kundgebung & Infoveranstaltung

30. März

  • 15 Uhr – Kundgebung vor der Sozialbehörde, Bahnhofsplatz 29
  • 16 Uhr – Infoveranstaltung im DGB-Haus, Bahnhofsplatz 22-28

Du lebst in einem Asylheim und bekommst Geld vom Sozialamt? Du bist alleinstehend oder alleinerziehend?
Dann zahlt dir das Amt 10% weniger Geld als dir zusteht. Wir unterstützen dich solidarisch dabei,  dagegen vorzugehen.
Komm zu unserer Infoveranstaltung! Du kannst dort anschließend mit unserer Unterstützung gegen diese Kürzung einen Widerspruch einlegen. Bring deinen aktuellen Bescheid vom Sozialamt mit. Wir sehen uns!

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„Mehr Geld für Asylbewerber*innen in Gemeinschaftsunterkünften“? Flüchtlingsrat fordert von der Senatorin für Soziales: Taten statt leere Worte!

In einer Pressemitteilung vom 15.02.2022 unter der Überschrift „Mehr Geld für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften“ erweckt die Senatorin für Soziales den Eindruck, sie setze sich beim Bundesverfassungsgericht für höhere Leistungen für Asylsuchende ein. Die tatsächliche Bremer Verwaltungspraxis sieht jedoch völlig anders aus: Sozialressort und Amt für Soziale Dienste blockieren mögliche Verbesserungen. Sogar die eigene Verwaltungsanweisung wird nicht umgesetzt.

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Gestorben durch sozialbehördliche Unterlassung – Flüchtlingsrat erinnert an Celal Akan

Vor 26 Jahren, am 26.6.1995, starb Celal Akan in Bremen an einer Erkrankung der Leber. Doch Herr Akan hätte nicht sterben müssen: Er starb, weil das Bremer Sozialressort die Kostenübernahme für die medizinisch notwendige und lebensrettende Operation über 15 Monate lang – bis zu seinem Tod – verweigert hatte.

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Pay: Zurück zum Existenzminimum – It‘s your right!

Weniger als zu wenig vom Sozialamt? Fordern Sie Ihr Recht!

Dieses Info ist für Sie, wenn Sie

  • in einem Übergangswohnheim oder der Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge wohnen und
  • alleinstehend oder allein mit Kindern sind und
  • vom Amt für Soziale Dienste Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) erhalten.

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Neue Verwaltungsanweisung zu § 3a AsylblG

Nachdem u.a. der Flüchtlingsrat es monatelang öffentlich gefordert hatte, ermöglicht das Sozialressort nun doch eine pandemiebedingte Aussetzung der verfassungswidrigen Leistungskürzungen in § 3a AsylblG.

Die Verwaltungsanweisung ist ein Fortschritt gegenüber der bisherigen völligen Ablehnung des Ressorts, für verfassungskonforme Leistungen zu sorgen. Sie kommt aber zu spät und mit zu vielen Ausschlüssen und Einschränkungen.

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Verfassungswidrige Leistungskürzungen im AsylblG:
Bremens Sozialressort tritt weiterhin nach unten

Die bundesweit breite und massive Kritik an den verfassungswidrigen Leistungskürzungen gegen alleinstehende und alleinerziehende Bewohner*innen von Übergangswohnheimen wirkt sich aus. Zahlreiche Sozialgerichte haben sie verworfen, einige Bundesländer und Kommunen setzen sie teilweise oder ganz aus und sogar die Bundesregierung selbst meldete Zweifel an, ob einander fremde Menschen trotz Pandemie dazu gedrängt werden dürfen, wie ein gemeinsamer Haushalt zu wirtschaften. Zuletzt hat Niedersachsen im Januar Ausnahmen von der Regelbedarfseinstufung per Erlass geregelt.

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