Kundgebung vor der Sozialbehörde | 30.03.2022 | 15:00 bis 15:30 | Bahnhofsplatz 29
Seit 2019 zahlen die Sozialämter allen alleinstehenden und alleinerziehenden Bewohner*innen von Übergangswohnheimen 10 % zu wenig Leistungen nach dem AsylbLG. Die Begründung für die Kürzungen ist diskriminierend, respektlos und falsch.
Das Sozialressort weiß, dass es damit die Verfassung bricht – Leistungen unterhalb des Existenzminimums verletzen die Menschenwürde. Das Sozialressort weiß auch, dass es Handlungsspielraum hat, um die Kürzungen coronabedingt auszusetzen. Es nutzt diese Möglichkeiten aber bisher nicht, sondern kürzt unnachgiebig und ausnahmslos.