Den Flüchtlingsrat Bremen erreichen täglich Anfragen von verängstigten und verzweifelten Menschen, deren Familienangehörige sich noch in Afghanistan befinden. Viele davon betreiben seit langem Verfahren zum Familiennachzug, die von den Deutschen Botschaften über Jahre verschleppt wurden. Andere sind wegen ihrer Tätigkeiten oder politischen Aktivitäten hoch gefährdet. Angesichts der sozialen und politischen Katastrophe in Afghanistan fordert der Flüchtlingsrat die Bremer Landesregierung zur sofortigen Vorlage eines Landesaufnahmeprogramms auf, das den von den Taliban bedrohten Menschen Schutz und eine Perspektive bietet. Alle afghanischen Bremer*innen müssen zudem sofort ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten.
Aktuell im Flüchtlingsrat
Polizeigewalt in Delmenhorst: Generalstaatsanwaltschaft hält Aufklärung des Todes von Qosay K. für „nicht erforderlich“
Nur einen Monat nachdem die Anwältin der Eltern von Qosay K. in ihrer Beschwerdebegründung die vielen Lücken und Unstimmigkeiten in den bisherigen Ermittlungen detailliert nachgewiesen hat, erklärt die Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg das Ermittlungsverfahren gegen die involvierten Polizeibeamten und Rettungskräfte nun für beendet. Sie will die Hinweise auf Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung im Amt und fahrlässige Tötung durch Unterlassen im Polizeigewahrsam nicht erkennen. Weder die Vorladung weiterer Zeug*innen noch die Ausermittlung offener Fragen hält die Generalstaatsanwaltschaft für nötig, die Klärung der Todesursache für nicht erforderlich: Sie mutmaßt lieber über eine Intoxikation, die Qosay selbst zu verantworten habe – ohne dass sie hierfür eine schlüssige Erklärung liefern oder eine konkrete Substanz bestimmen kann.
Ermittlungsverfahrenwegen wahrheitsgemäßer Angaben – Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln ohne Grundlage gegen binationale Eltern
In Bremen wurden und werden nach Auskunft des Innenressorts und Kenntnis des Flüchtlingsrats strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen vermeintlicher sogenannter missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen geführt, obwohl das Bundesverfassungsgericht und das Landgericht Bremen eindeutig entschieden haben, dass das vorgeworfene Verhalten nicht strafbar ist. Eine beurkundete Vaterschaftsanerkennung ist mit allen Rechten und Pflichten wirksam – eine „bloße Scheinvaterschaft“ gibt es gar nicht und ist eine Erfindung der Behörden. Wahrheitsgemäße Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis können überhaupt keine Falschangaben im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sein, so die Gerichte.
Beschluss des Landgerichtes Bremen zur Bezeichnung von Polizeibeamten als „Rassisten“
Nach einem Beschluss des Landgerichtes Bremen von 28.06.2021 stellt die Bezeichnung von Polizeibeamten als „Rassisten“ anläßlich eines konkreten Einsatzes weder eine Beleidigung noch eine Schmähkritik noch eine Verletzung der Menschenwürde dar, sondern ist durch die Meinungsfreiheit geschützt.
Spendenaufruf für Zahnbehandlung
Wir sammeln aktuell Spenden für die Zahnbehandlung eines jungen Klienten. Aufgrund andauernder Mangelernährung in der Kindheit und Jugend hat der 19 Jährige eine schwere Paradontose entwickelt, durch die er fast alle Front- und Schneidezähne verlor. Aufgrund des fehlenden Aufenthaltsstatus und Krankenversicherungsschutzes kann die notwendige Zahnbehandlung und Anfertigung einer passenden Prothese für die fehlenden Zähne nicht durchgeführt werden. Die aktuelle Situation ist psychisch sehr belastend. Ziel ist, die Behandlungskosten für die notwendige Zahnprothese zu erhalten und ihm somit eine Erleichterung in der insgesamt schwierigen Lebenssituation zu verschaffen.
Wir freuen uns über Spenden unter dem Betreff: Zahn
Rassistische Wohnungsvergabe bei der Bremer Wohnungsbaugesellschaft BREBAU
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), eine gemeinnützige Organisation, die u.a. von Diskriminierung betroffene Menschen gerichtlich unterstützt, sucht Betroffene, die bereit sind, gemeinsam gegen die Diskriminierung bei der Bremer Wohnungsbaugesellschaft Brebau zu klagen.
Im Mai 2021 wurde bekannt, dass die Brebau dokumentiert, welche Hautfarbe Wohnungsbewerber*innen haben, ob sie ein Kopftuch tragen, wie integriert sie sind oder wie ihre Sprachkenntnisse sind.