Trotz überbelegter Übergangswohnheime und Brebau-Skandal: Das Bremer Bauressort blockiert den Umzug von Geflüchteten in Sozialwohnungen

Wohnungsnot und die diskriminierende Praxis der Brebau sind nicht die einzigen Hindernisse für Geflüchtete, in Bremen eine Wohnung beziehen zu können. Während das Bremer Sozialressort wegen der überbelegten Übergangswohnheime nach Möglichkeiten für den Bezug von Wohnungen sucht, stellt sich das Bauressort seit Jahren dagegen quer.

Um eine mit öffentlichen Mitteln gebaute Sozialwohnung beziehen zu dürfen, wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt, der die Bedürftigkeit bestätigt. Den vergibt in Bremen das Bauressort. Geflüchtete, die kein oder ein geringes Einkommen haben, sollten diesen „B-Schein“ eigentlich problemlos bekommen können. Das Bauressort aber interpretiert das Wohnungsbauförderungsgesetz falsch und gibt seit Jahren die unsachgemäße Auskunft, Voraussetzung sei „Deutsche Staatsangehörigkeit oder Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr“.

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Bremer Afghan*innen – wie weiter?

Infoveranstaltung
Dienstag, 9.November 2021 | 18 Uhr
DGB-Haus, Bahnhofsvorplatz 22-28, Tivoli Saal

Verweigert Bremen den Schutz für Afghan*innen ohne Asylstatus?

Bremens Innensenator könnte mit einem Einzeiler erheblich dazu beitragen, dass Hunderte Bremer Afghan*innen einen sicheren Status erhalten. Trotz Aufforderung des Flüchtlingsrates hat er indes bisher nichts unternommen. Doch die Zeit drängt, da am 15.11. eine Frist abläuft.

Etwa 800 Bremer Afghan*innen haben zwar eine befristete Aufenthaltserlaubnis, aber keinen Asylstatus. Bei den meisten wurde der Asylantrag abgelehnt, bevor die Taliban in Afghanistan die Macht übernommen haben. In großen Teilen Afghanistan sei man vor den Taliban sicher, so die damalige Argumentation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ein Asylfolgeantrag könnte für diese Gruppe nun wegen der veränderten Situation die Anerkennung als Flüchtling bringen und damit einen Status der sicherer, länger befristet und mit mehr Rechten versehen ist.

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Forderungen an die Bremer Landesregierung für Bremer Afghan*innen

1. Landesaufnahmeprogramm nach § 23 Abs. 1 AufenthG

Bremen hat als Bundesland rechtlich die Möglichkeit afghanische Staatsangehörige, die Verwandte in Bremen haben und/oder besonders gefährdet sind, aufzunehmen und ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG zu erteilen. Die Kriterien zur Aufnahme kann Bremen im Landesaufnahmeprogramm selbst bestimmen und diese anschließend dem Bundesinnenministerium zur Einordnung des Einvernehmens vorlegen. Damit möglichst viele Menschen von einem solchen Programm profitieren können und es in der konkreten Praxis solidarisch umsetzbar ist, müssen folgende Punkte umgesetzt werden:

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Solidarität mit der afghanischen Bevölkerung – Für ein Bremer Landesaufnahmeprogramm!

Kundgebung und Übergabe der Petition an Bürgermeister Bovenschulte
Dienstag, 12.10.2021 | 16.00 Uhr | Domshof, Bremen

Am kommenden Dienstag übergeben Angehörige der afghanischen Community in Bremen Bürgermeister Bovenschulte öffentlich eine Petition, die von über 4.300 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet wurde. Worum geht es dabei?

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Erlass zu Abschiebungen an „sensiblen Orten“ (vom 18.12.2020)

Immer wieder kommt es vor, dass Polizei und Ausländerbehörden ihre Befugnisse überschreiten um eine Abschiebung durchzusetzen. Besonders oft besteht dieses Problem in Übergangswohnheimen. Der Flüchtlingsrat hat dazu Informationen für Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen zusammengestellt.

Im Dezember 2019 drangen 12 Polizist*innen während des Unterrichtsbetriebs in Räume der Volkshochschule ein, um eine Schülerin zu suchen und abzuschieben. Der Einsatz hat für die Einrichtung und für die Schüler*innen nachhaltigen Schaden hinterlassen.

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