Grenzenlos?

Es gibt eine neue Entwicklung bei der Residenzpflicht für Asylsuchende: Bremen und Niedersachsen vereinbarten im Februar 2012 eine Ausweitung (siehe hier bei Punkt 7). Dies wird von den Flüchtlingsräten Bremen und Niedersachsen ausdrücklich begrüßt.  Nach der Erweiterung des Bereichs eines genehmigungsfreien Aufenthalts vom Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde auf das Land Niedersachsen (siehe hier) ist damit ein weiterer Schritt zum Abbau von Diskriminierungen gegenüber Asylsuchenden getan.

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