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Herzlich Willkommen beim Flüchtlingsrat Bremen!

Der Flüchtlingsrat Bremen unterstützt geflüchtete und migrierte Menschen solidarisch, beratend und politisch.
Wir setzen uns für eine offene Zivilgesellschaft ein, in der Betroffene von Diskriminierung in ihrem Kampf um Teilhabe, Mitgestaltung und Mitbestimmung gestärkt werden. Auf dieser Seite informieren wir Sie über unsere aktuellen Kampagnen, Initiativen und Angebote.

Endlich raus aus dem Heim –
Flüchtlinge setzen Recht auf Wohnungen durch

Wohnungssuche nach 3 Monaten möglich – Rechtliche Hürden erschweren Bürgerschaftsbeschluss

Mehr als 600 Menschen leben im Land Bremen in sogenannten „Gemeinschaftsunterkünften“.  Das sind renovierungsbedürftige Wohnanlagen mit Sammelduschen, Wachpersonal und Mehrbettzimmern. 6 qm Wohnraum pro Person – das ist bundesweiter Standard.

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Es passiert ganz in der Nähe

„Nachbarn, Freunde, Kollegen, Lehrer, Klassenkameraden können es nicht fassen, was hier mit ihren friedlichen Mitmenschen geschieht – aber es geschieht fast jeden Tag irgendwo in Deutschland“ beklagt Prof. Dr. Christian Schwarz-Schilling, Bundesminister a. D. und Hoher Repräsentant und EU Sonderbeauftragter a. D. Gemeint sind Abschiebungen von Roma nach Serbien oder Kosovo in ihre sogenannte „Heimat“!

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Flüchtlingsrat Bremen spricht sich entschieden gegen
die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens aus

Flüchtlingsrat Bremen spricht sich entschieden gegen
die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens aus

Innensenator Mäurer hat laut Weser-Kurier vom 13.03.12 öffentlich Überlegungen darüber angestellt, das Widerspruchsverfahren in Bremen abzuschaffen. Der Flüchtlingsrat spricht sich  entschieden gegen eine solche Abschaffung aus. (…)“ Den gesamten Text  finden Sie hier: PM FlüRat 14-03-12

Grenzenlos?

Es gibt eine neue Entwicklung bei der Residenzpflicht für Asylsuchende: Bremen und Niedersachsen vereinbarten im Februar 2012 eine Ausweitung (siehe hier bei Punkt 7). Dies wird von den Flüchtlingsräten Bremen und Niedersachsen ausdrücklich begrüßt.  Nach der Erweiterung des Bereichs eines genehmigungsfreien Aufenthalts vom Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde auf das Land Niedersachsen (siehe hier) ist damit ein weiterer Schritt zum Abbau von Diskriminierungen gegenüber Asylsuchenden getan.

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