Behörde erleichtert Wohnungssuche

Ein weiterer Schritt zum eigenständigen, menschenwürdigen Wohnen von nach Bremen Geflüchteten ist getan: Das Amt für soziale Dienste übernimmt, so hat es die Sozialbehörde am 26.09.2012  veröffentlicht,  ab sofort Mietkautionen bzw. Deponate und Genossenschaftsanteile von Asylsuchenden!

D.h. Menschen, die nach 12 Monaten aus dem „Übergangswohnheim“ in eine eigene Wohnung ziehen wollen, können nun auch die von privaten VermieterInnen gewünschten Deponate zahlen. Details lesen Sie hier und in der Fachlichen Weisung: Fachliche Mitteilungzu § 3 AsylblG -Mietkautionen etc. Stand 15.8.12
Ergänzend wurde erreicht, dass „Geduldete“ (und entgegen der Pressemitteilung des Senats leider nur „Geduldete“) ab sofort einen Wohnbezugugsschein (B-Schein) beantragen können.
Damit ist eines von vielen strukturellen Hindernissen, die Flüchtlingen die Wohnungssuche erschwert abgeschafft. Wichtig bleibt, so die Forderungen der Flüchtlinge, Initiativen und AktivistInnen, weitere Schritte umzusetzen. Dazu gehört u.a. der Verzicht auf Kostenübernahmescheine (KÜ) für die Erstausstattung, strukturelle Unterstützung bei der Wohnungssuche (nach wie vor stehen den Menschen keine Internetzugänge in den Heimen zur Verfügung) sowie eine bedarfsdeckende personelle Struktur. In Huchting haben über 170 Menschen nur einen (1) Ansprechpartner für gesundheitliche, soziale oder organisatorische Fragen inkl. der Wohnungssuche. Die Begleitung zu Behörden, Ärzten oder anderen Terminen werden nach wie vor von unbezahlten, ehrenamtlichen UnterstützerInnen geleistet.

Unsere Forderungen bleiben: Lager abschaffen, ein menschenwürdiges Leben für Geflüchtete ermöglichenund alle strukturellen Hindernisse abbauen!

Presse