Ermittlungsverfahrenwegen wahrheitsgemäßer Angaben – Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln ohne Grundlage gegen binationale Eltern

In Bremen wurden und werden nach Auskunft des Innenressorts und Kenntnis des Flüchtlingsrats strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen vermeintlicher sogenannter missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen geführt, obwohl das Bundesverfassungsgericht und das Landgericht Bremen eindeutig entschieden haben, dass das vorgeworfene Verhalten nicht strafbar ist. Eine beurkundete Vaterschaftsanerkennung ist mit allen Rechten und Pflichten wirksam – eine „bloße Scheinvaterschaft“ gibt es gar nicht und ist eine Erfindung der Behörden. Wahrheitsgemäße Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis können überhaupt keine Falschangaben im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sein, so die Gerichte.

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Lindenstraße: 5 Jahre nach Eröffnung Umbau zu Mindeststandards

Fünf Jahre nach der Eröffnung des Gebäudes in der Lindenstraße soll diese so umgebaut werden, dass Mindeststandards der Menschenwürde Berücksichtigung finden. Das kommt viel zu spät und reicht nicht aus.

Es kommt zu spät, da seit der Eröffnung 2016 die Bewohner*innengezwungen waren, in „Kabinen“ zu leben, die so viel Privatsphäre zulassen wie eine Umkleidekabine im Schwimmbad. Fünf Jahre lang – davon eineinhalb Jahre lang während einer durch Aerosole verbreiteten Pandemie – waren und sind bislang die Fenster im Gebäude für die Bewohner*innen nicht zu öffnen.

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Gestorben durch sozialbehördliche Unterlassung – Flüchtlingsrat erinnert an Celal Akan

Vor 26 Jahren, am 26.6.1995, starb Celal Akan in Bremen an einer Erkrankung der Leber. Doch Herr Akan hätte nicht sterben müssen: Er starb, weil das Bremer Sozialressort die Kostenübernahme für die medizinisch notwendige und lebensrettende Operation über 15 Monate lang – bis zu seinem Tod – verweigert hatte.

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Rassistische Diskriminierung durch die BREBAU: Entschädigung statt Schwamm drüber

Buten un Binnen hat heute Recherchen und Dokumente veröffentlicht, die für die BREBAU belegen, was wohnungssuchende Geflüchtete, Schwarze Menschen und Personen of Color aus eigener Erfahrung wissen: Rassistische Diskriminierung ist in Bremen allgegenwärtig und hat erhebliche lebenseinschränkende Auswirkungen auf die Betroffenen.

Die BREBAU hat heute angekündigt, die Vorgänge aufzuklären und für die Zukunft abzustellen. Dies lässt befürchten, dass nicht die Verantwortung des Unternehmens, sondern nur die einzelner Mitarbeitender betrachtet werden soll.

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Der erfundene „BAMF-Skandal“:
Ein Angriff auf Geflüchtete und auf das Asylrecht

Morgen eröffnet das Landgericht Bremen das Verfahren gegen Ulrike B., frühere Leiterin der BAMF- Außenstelle Bremen sowie gegen einen Rechtsanwalt aus Niedersachsen. Der medial verbreitete Vorwurf, Ulrike B. habe zu Unrecht Asylberechtigungen zuerkannt, musste schon vor Beginn der Gerichtsverhandlung fallen gelassen werden. Die größte und vermutlich voreingenommenste Ermittlungsgruppe, die je in der Bremer Staatsanwaltschaft bestand, hat es trotz aller – sogar mutmaßlich rechtswidriger – Anstrengungen nicht einmal geschafft, diesen Kern des so genannten BAMF-Skandals in die Hauptverhandlung zu retten. Verhandelt wird ab morgen vor Gericht nur noch, ob Ulrike B. zwei Billig-Hotelrechnungen korrekt abgerechnet und unrechtmäßig Informationen weiter gegeben hat.

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