Keine Abschiebungen nach Iran – auch nicht auf Umwegen!

Der Flüchtlingsrat Bremen fordert den Senator für Inneres dazu auf, einen Abschiebestopp für in Bremen lebende Iraner*innen zu erlassen. Dieser muss auch für die sog. Dublin-Verfahren gelten. Bremer Iraner*innen müssen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Die aktuelle brutale Unterdrückung der Proteste im Iran durch das Regime verdeutlicht, was schon seit langem klar ist: Abschiebungen in den Iran sind lebensgefährlich und menschenrechtlich nicht vertretbar. Bremen muss deshalb einen Abschiebestopp verhängen, wie es andere Bundesländer bereits getan haben.

Abschiebungen von Bremen aus in den Iran sind zwar bisher schon die Ausnahme gewesen. Dennoch sind regelmäßig in Bremen lebende Iraner*innen von der Abschiebung in den Iran bedroht, nämlich über den Umweg eines Dublin-Verfahrens. Dabei bringt das Bremer Migrationsamt Menschen gewaltsam in andere europäische Staaten – auch in solche, die regelmäßig Abschiebungen in den Iran durchführen.

Bisher hat das Innenressort sich mit der wohl berüchtigtsten deutschsprachigen Ausrede gerechtfertigt: Man tue nur seine Pflicht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sei zuständig. Eine von dort angeordnete Abschiebung müsse man im Auftrag durchführen.

„Vermeintliche Unzuständigkeit darf keine Rechtfertigung sein, wenn Abschiebungen letztlich zu Verhaftung, Folter, Vergewaltigung und Tod führen können“, so Nazanin Ghafouri vom Flüchtlingsrat Bremen.

Der Innensenator soll alle Abschiebungen aus Bremen und Bremerhaven für alle hier lebenden iranischen Staatsangehörigen aussetzen, fordert der Flüchtlingsrat. Konsequenterweise muss dann auch jeweils eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.