Noch immer weniger als zu wenig

Anders als das Sozialressort es darstellt, erhalten Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften und der Zentralen Aufnahmestelle in Bremen noch immer verfassungswidrig zu geringe Leistungen.
 

Begleitet von einer Pressemitteilung wird das Sozialressort heute in der Deputation verkünden, alleinstehende Asylsuchende in den Unterkünften erhielten „mehr Geld“. Leider ist vielfach das Gegenteil der Fall.

Das Ressort hat weit über 1.000 Menschen drei Jahre lang verfassungswidrig 10% der ohnehin viel zu niedrigen Leistungen vorenthalten. Handlungsspielraume für einen günstigeren Umgang mit dem verfassungswidrigen Gesetz wurden zuerst geleugnet und später sabotiert.

Weiter…

Trotz Überlastung der ZASt: Sozialressort erzwingt Wohnverpflichtung

Das Sozialressort zwingt Asylsuchende dazu, in überfüllten und unzureichend ausgestatteten Unterkünften zu wohnen, obwohl vielfach die Unterbringung in privatem Wohnraum möglich wäre.

Asylsuchende werden auf der Grundlage des Asylgesetz einer schikanösen Diskriminierung ausgesetzt: Sie müssen nach ihrer Ankunft zunächst in einer Erstaufnahmestelle wohnen. Dort werden nur Sachleistungen gewährt, mehrere einander fremde Menschen müssen Schlaf- und Sanitärräume teilen. Privatsphäre – für viele Geflüchtete besonders wichtig – ist nicht vorhanden.

Weiter…

Umsetzung des AsylbLG in Bremen: Verfassungsbruch ist Normalzustand

Das Amt für Soziale Dienste ignoriert einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und zahlt alleinstehenden und alleinerziehenden Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften zu wenig Geld aus. 

Am 24. November hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)bekannt gegeben, dass ein wichtiger Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig ist: Die Sozialämter haben allen alleinstehenden und alleinerziehenden Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften die Leistungen nach dem AsylblG um (weitere) 10% gekürzt.

Weiter…

Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan: Bremens afghanische Familien werden weiterhin im Stich gelassen

Das gestern durch das BMI vorgelegte Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan übertrifft in seiner Unzulänglichkeit noch die schlimmsten Erwartungen: Es kommt zu spät, es ist auf die absurd geringe Zahl von 1000 Menschen pro Monat beschränkt, die Aufnahmebedingungen sind bürokratisch, intransparent und restriktiv. Für Bremer Afghan*innen bedeutet es, dass ihre Angehörigen weiterhin dem Terror der Taliban ausgesetzt bleiben .

Besonders problematisch ist es, dass sich das Bundesaufnahmeprogramm ausschließlich auf Menschen bezieht, die sich noch in Afghanistan aufhalten. Schutzsuchende, die sich bereits in umliegende Staaten wie u.a. Pakistan, Iran und Indien geflüchtet haben, werden damit ausgeschlossen.

Weiter…

Keine Abschiebungen nach Iran – auch nicht auf Umwegen!

Der Flüchtlingsrat Bremen fordert den Senator für Inneres dazu auf, einen Abschiebestopp für in Bremen lebende Iraner*innen zu erlassen. Dieser muss auch für die sog. Dublin-Verfahren gelten. Bremer Iraner*innen müssen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Die aktuelle brutale Unterdrückung der Proteste im Iran durch das Regime verdeutlicht, was schon seit langem klar ist: Abschiebungen in den Iran sind lebensgefährlich und menschenrechtlich nicht vertretbar. Bremen muss deshalb einen Abschiebestopp verhängen, wie es andere Bundesländer bereits getan haben.

Weiter…