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Aus Kapazitätsgründen können wir nur selten Meldungen veröffentlichen, die nicht in direktem Zusammenhang mit unseren Schwerpunkten stehen. Umfassende Informationen und Nachrichten im Bereich Flucht und Migration finden Sie z.B. beim Flüchtlingsrat Berlin oder beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Grenzenlos?

Es gibt eine neue Entwicklung bei der Residenzpflicht für Asylsuchende: Bremen und Niedersachsen vereinbarten im Februar 2012 eine Ausweitung (siehe hier bei Punkt 7). Dies wird von den Flüchtlingsräten Bremen und Niedersachsen ausdrücklich begrüßt.  Nach der Erweiterung des Bereichs eines genehmigungsfreien Aufenthalts vom Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde auf das Land Niedersachsen (siehe hier) ist damit ein weiterer Schritt zum Abbau von Diskriminierungen gegenüber Asylsuchenden getan.

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Aufenthalt nach §25.5 einfordern!

Aufenthaltstitel für langjährig geduldete Menschen in Bremen
Für alle langjährig geduldete Menschen, insbesondere Minderheitenangehörige aus dem Kosovo (Roma, Ashkali u.a.), in Bremen, fordern wir auf der Basis der bestehenden, gültigen Rechtslage, des Koalitionsvertrags sowie des Bürgerschaftsbeschlusses vom November 2011 (*1) diesen Menschen umgehend einen Aufenthaltstitel zu erteilen.

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Bleiberecht einfordern! Macht mit

Trotz mehrerer Bleiberechtsregelungen leben hierzulande noch immer 75.000 Menschen, die auch nach sechs Jahren in Deutschland keine gesicherte Aufenthaltsperspektive haben – Menschen, die gezwungen sind, ein Leben auf Abruf zu führen.

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