Keine Arbeitsverbote für Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsländern!

Arbeitsverbote sind das Ende der Integration! Pro Asyl und die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Baden-Württemberg und Bayern fordern deswegen: Es darf keine Arbeitsverbote für Gestattete und Geduldete aus „sicheren Herkunftsländern“ nach der EU-Liste geben. Es darf keine Arbeitsverbote für Gestattete und Geduldete aus Ländern geben, die die EU als „sicher“ deklariert, auch wenn sie autokratisch regiert und von Menschenrechtsverletzungen geprägt sind.

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, eine Gesetzesänderung beschlossen, die die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten massiv behindern wird, indem noch mehr Menschen als bisher Arbeitsverbote bekommen werden. (Versteckt im Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft.)

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„GEAS“: Entrechtung auf hohem Niveau

Der Flüchtlingsrat fordert den Senat auf: Verschlechterungen für geflüchtete Bremer*innen rechts liegen lassen!

Am morgigen 12. Juni tritt GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) in Kraft. Für geflüchtete Schutzsuchende bedeutet das ab morgen: regelhafte, monatelange Inhaftierung in Lagern an den Schengen-Außengrenzen, menschenrechtsverletzende Schnellverfahren, legalisierte Push-Backs und keine rechtsstaatlichen Garantien mehr. Diejenigen, die es trotz all dieser rassistischen Hürden noch bis in die Bundesrepublik schaffen, erwartet hier: die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in den Unterkünften bis hin zu De-facto-Haft in geschlossenen Zentren, zunehmende Isolation, weitere Leistungskürzungen unterhalb des Existenzminimums sowie noch mehr Verfahren, die von vornherein nur die schnellstmögliche Abschiebung zum Ziel haben.

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Asylsuchendendiskriminierungsgesetz – Leistungen des AsylbLG auch zukünftig und auch in Bremen weit(er) unterhalb des Existenzminimums

Das Bundesministerium für Arbeit hat die Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz für das Jahr 2026 bekannt gegeben.

Demnach werden die Sätze zwar geringfügig höher sein als 2025. Dennoch handelt es sich um eine Fortführung der Absenkung von Leistungen, denn die Sätze waren in 2025 gegenüber 2024 verringert worden.

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Neue Innensenatorin: Eine Chance auf sachlichere Migrationspolitik in Bremen?

Innensenator Mäurer hat im Abgang nachgetreten und seiner SPD in Sachen Migrationspolitik mangelnde AfD-Nähe vorgeworfen. Das ist so menschenrechtsfeindlich wie schlüssig. Denn bis zum Schluss war er vor allem damit beschäftigt, ohne Rücksicht auf Verhältnismäßigkeit und Menschenrechte eine solche rechte Politik durchzusetzen. Die alltäglichen rechtsstaatlichen Pflichtaufgaben der ihm unterstellten Behörden wurden demgegenüber vernachlässigt. Als Mäurers Nachfolgerin wird Eva Högl in dieser Woche ins Amt gewählt.

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Petition zum Kirchenasyl teilweise erfolgreich

Vor fast einem Jahr hat Bremens Innensenator einen Versuch unternommen, das Kirchenasyl in Bremen zu brechen. Hunderte Menschen haben sich dem in den Weg gestellt und den Angriff abwehren können. Es war jedoch absehbar, dass jederzeit ein neuer Versuch folgen könnte, Abschiebungen aus Kirchen, Krankenhäusern oder ähnlichen Schutzräumen heraus durchzusetzen. Eine Petition an die Bremische Bürgerschaft forderte deshalb „Bremen soll keine Abschiebestadt werden – Kirchenasyl bleibt„.

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Innensenator duldet keinen Widerspruch mehr

Ohne Debatte hat Bremen das Recht auf Widerspruch gegenüber den Ausländerbehörden abgeschafft. Der Flüchtlingsrat fordert eine Korrektur dieser Amputation des Rechtsschutz.
Anfang September hat Bremen das Widerspruchsverfahren in aufenthaltsrechtlichen Verfahren abgeschafft, auch für Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen. Wer behördliche Entscheidungen für falsch oder willkürlich hält, kann nun keinen Widerspruch mehr dagegen einlegen. Dieses Rechtsmittel wurde ersatzlos gestrichen. Betroffenen bleibt einzig der direkte Gang zu einem Gericht.

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