Miroslav Redzepovic ist 1990 im Alter von 2 Jahren mit seinen Eltern aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland geflüchtet. Miroslav R. ist im niedersächsischen Syke aufgewachsen, zur Schule gegangen und integriert gewesen – und doch abgeschoben worden! Das war 2004.
Herzlich Willkommen beim Flüchtlingsrat Bremen!
Der Flüchtlingsrat Bremen unterstützt geflüchtete und migrierte Menschen solidarisch, beratend und politisch.
Wir setzen uns für eine offene Zivilgesellschaft ein, in der Betroffene von Diskriminierung in ihrem Kampf um Teilhabe, Mitgestaltung und Mitbestimmung gestärkt werden. Auf dieser Seite informieren wir Sie über unsere aktuellen Kampagnen, Initiativen und Angebote.
Es passiert ganz in der Nähe
„Nachbarn, Freunde, Kollegen, Lehrer, Klassenkameraden können es nicht fassen, was hier mit ihren friedlichen Mitmenschen geschieht – aber es geschieht fast jeden Tag irgendwo in Deutschland“ beklagt Prof. Dr. Christian Schwarz-Schilling, Bundesminister a. D. und Hoher Repräsentant und EU Sonderbeauftragter a. D. Gemeint sind Abschiebungen von Roma nach Serbien oder Kosovo in ihre sogenannte „Heimat“!
Mensch statt Behörde!
Und wieder macht die Ausländerbehörde Bremen von sich reden.
Flüchtlingsrat Bremen spricht sich entschieden gegen
die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens aus
Flüchtlingsrat Bremen spricht sich entschieden gegen
die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens aus
Innensenator Mäurer hat laut Weser-Kurier vom 13.03.12 öffentlich Überlegungen darüber angestellt, das Widerspruchsverfahren in Bremen abzuschaffen. Der Flüchtlingsrat spricht sich entschieden gegen eine solche Abschaffung aus. (…)“ Den gesamten Text finden Sie hier: PM FlüRat 14-03-12
Grenzenlos?
Es gibt eine neue Entwicklung bei der Residenzpflicht für Asylsuchende: Bremen und Niedersachsen vereinbarten im Februar 2012 eine Ausweitung (siehe hier bei Punkt 7). Dies wird von den Flüchtlingsräten Bremen und Niedersachsen ausdrücklich begrüßt. Nach der Erweiterung des Bereichs eines genehmigungsfreien Aufenthalts vom Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde auf das Land Niedersachsen (siehe hier) ist damit ein weiterer Schritt zum Abbau von Diskriminierungen gegenüber Asylsuchenden getan.
IMK 2011 – Bleiberecht
Bleiberechtsregelung
Laut Presseerklärung der IMK vom 09.12.2011 einigten sich die Innenminister und –senatoren auch in der Frage der Ende des Jahres auslaufenden Bleiberechtsregelung. Diese bedarf keiner Verlängerung, weil die auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung vom 4.12.2009 erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf Probe in Anwendung des §8 (1) des Aufenthaltsgesetzes verlängert werden, wenn eine günstige Integrationsprognose erstellt werden kann und die Begünstigten sich nachweislich um die Sicherung des Lebensunterhalts durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bemühen. Innenminister Boris Rhein: „Ich freue mich, dass es uns gemeinsam gelungen ist, diesen Weg für die Menschen zu eröffnen, die in Deutschland seit Jahren integriert sind und hier inzwischen ein zuhause gefunden haben.“