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Senat prüft Wohnungsbedarf

Nach Bremen Geflüchtete Menschen habe einen Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung und den Zugang zum Wohnungsmarkt, der Ihnen rechtlich nach drei Monaten zusteht. Anstelle von Behelfslösungen oder dem Ausbau der Gemeinschaftsunterküften ist vielmehr eine Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus notwendig, um eine ausreichende Wohnungsanzahl zu gewährleisten.

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Schutz vor Abschiebung in Balkanstaaten

Bremer Senat schützt Geflüchtete aus Balkanstaaten mit einem ‚Winter-Erlass‘ bis einschl. 31.03.2014.
Mit der Begründung: „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückführungen von ausreisepflichtigen Staatsangehörigen aus den Balkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien) im Winter zu besonderen humanitären Härten führen“. Der Erlass ist hier einzusehen:

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