Vorgriffsregelungen zum Koalitionsvertrag: Dringend und sofort notwendig!

Parallel mit mehreren anderen Organisationen fordert der Flüchtlingsrat Bremen den Senator für Inneres dazu auf, im Vorgriff auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages bereits jetzt begünstigende aufenthaltsrechtliche Regelungen zu schaffen.

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurden einige Änderungen im Aufenthaltsrecht vereinbart. An dessen zentraler Funktion, im Bundesgebiet lebende Menschen ohne deutschen Pass zu entrechten und auszugrenzen, wird zwar festgehalten. Die Diskriminierung soll aber moderner, flexibler und effizienter werden. Das kann für viele Betroffene Verbesserungen bringen.

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„Mehr Geld für Asylbewerber*innen in Gemeinschaftsunterkünften“? Flüchtlingsrat fordert von der Senatorin für Soziales: Taten statt leere Worte!

In einer Pressemitteilung vom 15.02.2022 unter der Überschrift „Mehr Geld für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften“ erweckt die Senatorin für Soziales den Eindruck, sie setze sich beim Bundesverfassungsgericht für höhere Leistungen für Asylsuchende ein. Die tatsächliche Bremer Verwaltungspraxis sieht jedoch völlig anders aus: Sozialressort und Amt für Soziale Dienste blockieren mögliche Verbesserungen. Sogar die eigene Verwaltungsanweisung wird nicht umgesetzt.

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Aufnahmeprogramm Afghanistan: Desaströse Bilanz und nichts dazu gelernt – Bremen verweigert geringverdienenden Geflüchteten aus Afghanistan und Syrien das Grundrecht auf Familie

Ende Dezember hat der Bremer Senat erklärt, dass er ein Aufnahmeprogramm für flüchtende Familienangehörige von afghanischen Bremer*innen auflegen will. Um dies kritisch zu würdigen, lohnt sich ein Blick auf das beendete Aufnahmeprogramm Syrien, über das der Senat heute in der Deputation für Soziales berichtet.

Der Bericht zeigt eine menschenrechtlich desaströse Bilanz. Der Senat hatte das Programm viel zu restriktiv auf 100 Menschen begrenzt. Tatsächlich erhielten aber nur 15 Personen eine Zusage. Der wichtigste Grund ist die obligatorische Verpflichtungserklärung. Abgeben darf diese nur, wer als Alleinstehende*r über mindestens 2.300 € monatliches Nettoeinkommen verfügt – und kann damit auch nur für eine Person bürgen.

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Bremen ordnet Trennung stillender Mutter von ihrem Kind an

Behörde droht einer Mutter die zwangsweise Vollstreckung einer Verteilung nach dem Aufenthaltsgesetz an – ohne die sechsmonatige Tochter

Frau S. ist Anfang des Jahres nach Bremen gekommen und hat eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Im Mai 2021 wurde ihre Tochter in Bremen geboren. Der Vater lebt in Bremen und hat eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die Familie bewohnt zur Zeit zusammen eine kleine Wohnung in Bremen-Nord.

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Forderung aus der Veranstaltung „Bremer Afghan*innen – Wie weiter ?“: Bremer Senat muss sich bewegen!

Etwa 70 Bremer*innen, viele von ihnen afghanische Staatsangehörige mit Verwandten in Gefahr und auf der Flucht, haben sich im DGB-Haus gestern zur Frage „Wie weiter?“ ausgetauscht. Erörtert wurden die aktuelle Situation in Afghanistan, das geplante Bremer Landesaufnahmeprogramm, die Möglichkeit von Asylfolgeanträgen sowie die Teilhabemöglichkeiten und aufenthaltsrechtliche Perspektive in Bremen. Veranstalter*innen waren der Flüchtlingsrat Bremen, das bin-Netzwerk sowie die ver.di Jugend Bremen.

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