Wenn junge Flüchtlinge in Deutschland angelangt sind, ist ihr bisheriges Leben auf oft sehr unsanfte Weise unterbrochen worden. Der Zugang zu Bildung und Ausbildung erleichtert das Ankommen, bedeutet Teilhabe und bietet für Sie neue Chancen und Perspektiven. In Bremen haben geflüchtete Kinder einen Bildungsanspruch, denn sie sind schulpflichtig. Dennoch wird nicht allen sofort ein Schulplatz zugewiesen.
Aus Kapazitätsgründen können wir nur selten Meldungen veröffentlichen, die nicht in direktem Zusammenhang mit unseren Schwerpunkten stehen. Umfassende Informationen und Nachrichten im Bereich Flucht und Migration finden Sie z.B. beim Flüchtlingsrat Berlin oder beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.
Meldungen von Interesse
Endlich raus aus dem Heim –
Flüchtlinge setzen Recht auf Wohnungen durch
Wohnungssuche nach 3 Monaten möglich – Rechtliche Hürden erschweren Bürgerschaftsbeschluss
Mehr als 600 Menschen leben im Land Bremen in sogenannten „Gemeinschaftsunterkünften“. Das sind renovierungsbedürftige Wohnanlagen mit Sammelduschen, Wachpersonal und Mehrbettzimmern. 6 qm Wohnraum pro Person – das ist bundesweiter Standard.
Miroslav – Hamburg, so nicht!
Miroslav Redzepovic ist 1990 im Alter von 2 Jahren mit seinen Eltern aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland geflüchtet. Miroslav R. ist im niedersächsischen Syke aufgewachsen, zur Schule gegangen und integriert gewesen – und doch abgeschoben worden! Das war 2004.
Es passiert ganz in der Nähe
„Nachbarn, Freunde, Kollegen, Lehrer, Klassenkameraden können es nicht fassen, was hier mit ihren friedlichen Mitmenschen geschieht – aber es geschieht fast jeden Tag irgendwo in Deutschland“ beklagt Prof. Dr. Christian Schwarz-Schilling, Bundesminister a. D. und Hoher Repräsentant und EU Sonderbeauftragter a. D. Gemeint sind Abschiebungen von Roma nach Serbien oder Kosovo in ihre sogenannte „Heimat“!
Mensch statt Behörde!
Und wieder macht die Ausländerbehörde Bremen von sich reden.
Grenzenlos?
Es gibt eine neue Entwicklung bei der Residenzpflicht für Asylsuchende: Bremen und Niedersachsen vereinbarten im Februar 2012 eine Ausweitung (siehe hier bei Punkt 7). Dies wird von den Flüchtlingsräten Bremen und Niedersachsen ausdrücklich begrüßt. Nach der Erweiterung des Bereichs eines genehmigungsfreien Aufenthalts vom Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde auf das Land Niedersachsen (siehe hier) ist damit ein weiterer Schritt zum Abbau von Diskriminierungen gegenüber Asylsuchenden getan.




