Ohne Debatte hat Bremen das Recht auf Widerspruch gegenüber den Ausländerbehörden abgeschafft. Der Flüchtlingsrat fordert eine Korrektur dieser Amputation des Rechtsschutz.
Anfang September hat Bremen das Widerspruchsverfahren in aufenthaltsrechtlichen Verfahren abgeschafft, auch für Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen. Wer behördliche Entscheidungen für falsch oder willkürlich hält, kann nun keinen Widerspruch mehr dagegen einlegen. Dieses Rechtsmittel wurde ersatzlos gestrichen. Betroffenen bleibt einzig der direkte Gang zu einem Gericht.
Chancenaufenthaltsrecht
Warum wir das Gesetz zum „Chancenaufenthaltsrecht“ ablehnen
Das Gesetz zum sogenannten Chancenaufenthaltsrecht ist seit einigen Wochen in Kraft.
Einige Menschen, die bisher nur eine Duldung haben, werden eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wir unterstützen Menschen die einen Antrag stellen wollen im Rahmen unserer Möglichkeiten und freuen uns für jede Person, die ein Aufenthaltsrecht bekommen kann. Ein Antrag kommt für alle Geduldeten in Frage, die sich am 01.10.2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland aufgehalten haben.
Informationen des Migrationsamtes Bremen zum neuen § 104c AufenthG finden Sie in den Anhängen.
Das Gesetz lehnen wir ab. Hier sind die Gründe.




