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Bremen soll keine Abschiebestadt werden – Kirchenasyl bleibt

Petition in der Bürgerschaft

Am 06. Juni 2025 wird die Petition zum Kirchenasyl und zum Schutz sensibler Orte im Petitionsausschuss der Bürgerschaft in öffentlicher Sitzung besprochen. Wir veröffentlichen die Stellungnahme des Hauptpetenten vorab.

Am heutigen Freitag befasst sich der Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft in öffentlicher Sitzung mit der breit unterstützten Petition zum Kirchenasyl und zum Schutz sensibler Orte vor Abschiebungen.

Die Petition war eingereicht worden, nachdem das Innenressort im Dezember 24 versucht hatte, Ayub I. aus dem Kirchenasyl in der Bremer Neustadt heraus abzuschieben. Die Bedrohung, dass Migrationsamt und Polizei Ähnliches erneut versuchen könnten, ist leider sehr aktuell. Nicht nur in Kirchen, sondern auch an anderen Orten, an denen die Abschiebebehörden nichts zu suchen haben, wie z.B. in der Jugendhilfe, in Schulen, Krankenhäusern oder auf Sportplätzen.

Der Hauptpetent ist Mitglied des Flüchtlingsrates. Wir veröffentlichen vorab, wie er dem Ausschuss das Anliegen der Petition erläutern, und was er der bereits vorliegenden Stellungnahme des Innensenators entgegenhalten wird: Bremen soll keine Abschiebestadt werden – Kirchenasyl bleibt

Die Sitzung des Ausschuss’ ist öffentlich. Der Flüchtlingsrat ruft Unterstützer*innen des Anliegens zur Teilnahme auf, um die Solidarität mit dem Anliegen der Petition und mit den von Abschiebung bedrohten Bremer*innen sichtbar zu machen.

Die Sitzung ist im
Haus der Bürgerschaft,
Raum 2, Am Markt 20,
am Freitag, 6. Juni 2025, ab 14:00

Das Thema Kirchenasyl ist ab 15:30 Uhr vorgesehen.

Forderungen an Politik und Behörden zu stellen ist richtig und notwendig.

Daneben können zivilgesellschaftliche Einrichtungen (und Behörden) der Normalisierung von Abschiebungen aber auch selbst entgegentreten. Zum Beispiel, in dem sie per Hausordnung oder Hausrecht klar stellen, dass – schon aus fachlichen Gründen und zum Schutz ihrer Einrichtung – Abschiebeversuche gegen ihre Nutzer*innen, Klient*innen, Patient*innen, Schüler*innen, Sportler*innen etc. in ihren Räumen unzulässig sind.

Der Flüchtlingsrat macht dazu einen Formulierungsvorschlag.