Wohnungen (nicht) für alle

Die Pflicht in Bremer Übergangswohnheimen zu wohnen, wurde aufgehoben!
Flüchtlinge können nun im Anschluss an eine maximal dreimonatige Unterbringung in der Erstaufnahme (gemäß §47) in eigene Wohnungen ziehen – eine personelle Aufstockung der Betreuer_innen soll ihnen bei der Wohnungssuche helfen.

Die Sozialdeputation hat am 7.3.2013 entschieden, dass die Mehrheit der Asylsuchenden und  Flüchtlinge in Bremen (Stadt) ein sofortiges Recht auf eigene Wohnungen haben.
Manche müssen anschließend nur noch drei Monate (bisher 12) in „Übergangswohnheimen“ leben, bevor sie in eine eigene Wohnung ziehen können. Es sind jene, deren Asylantrag vom Bundesamt als „unzulässig“, „unbeachtlich“ oder „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde. Details: 130311 Fachliche Mitteilung zu § 3 AsylblG – Wohnformen und Notwendige Kosten für Hausrat

Dies sei aus rein verwaltungsökonomischen Gründen erforderlich, heißt es in der Vorlage. Diese Ungleichbehandlung kritisieren wir aufs Schärfste, denn gemäß Bürgerschaftsbeschluss und Koalitionsvertrag soll ein Konzept für alle Flüchtlinge gefunden werden.
Wir bedauern ferner, dass weder eine Ausweitung der allgemeinmedizinischen Beratungsstruktur noch ein Ausbau der psychosozialen Beratungsstruktur geplant sind.

Die Chance auf eine wegweisende Entscheidung wurde vertan!

Die von uns geforderte und nun geplante zeitnahe Ausweitung der sozialen Unterstützung der Flüchtlinge sowie die endgültige Abschaffung der bis heute praktizierten Gutscheinpraxis im Bereich Erstausstattung schätzen wir jedoch als eine deutliche Verbesserung ein.

Doch Flüchtlinge und Unterstützer_innen fordern weiterhin die Aufhebung der Wohnverpflicht in Heimen und Lagern!
Sowie ein konkretes Konzept und Wohnungen für alle Flüchtlinge! Damit sich Flüchtlinge möglichst zügig ihren Alltag mit Schule, Sprachkurs, Wohnung organisieren können, ist unserer Erfahrung nach folgendes notwendig:

  • Zurverfügungstellung der notwendigen Infrastruktur zur Wohnungsnahme, Sprachkurswahl/Anmeldung, Schulwahl und Gesundheitsversorgung und Ermöglichung des Zugangs dazu bereits während der Unterbringung in der ZAST
  • Ermöglichung einer bedarfsorientierten sozial-/rechtlichen Beratung
  • Bedarfsdeckende Finanzierung qualifizierter, spezifischer Deutschkursangebote
  • Erarbeitung eines Leitfadens für Flüchtlinge zur Wohnungsnahme, Herstellung vielsprachiger Informationsflyer
  • Sicherstellung freien Internet-Zugangs für die Zielgruppe in Übergangswohnheimen, solange diese noch existieren