Viele Aufnahmeeinrichtungen sind nicht kindgerecht

Die Ende März veröffentlichte Studie „Kindheit im Wartezustand“, die der Bundesfachverband umF im Auftrag von UNICEF Deutschland erstellt hat zeigt: Aufnahmeeinrichtungen sind vielfach kein kindgerechtes Umfeld. Kindern und Jugendlichen, die dort leben fehlt zudem oft der Zugang zu Schulen und Kitas.

„Viele Unterkünfte sind keine sicheren Orte für Kinder. Sachleistungen, fehlende Privatsphäre, nicht abschließbare Sanitäranlagen und das Miterleben von Gewalt und Konflikten führen zu Gefährdungsmomenten und beeinträchtigen die Entwicklung geflüchteter Kinder und Jugendlicher.“
Dies erklärte Adam Naber vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) und Mitautor der Studie. Bisher ist eine Pflicht zum Verbleib in der Erstaufnahmeeinrichtungen für maximal sechs Monate möglich. Lediglich bei Personen aus sicheren Herkunftsländer kann eine mehr als sechsmonatige Pflicht bestehen. Diese erweiterte Pflicht soll nun auch bei Personen eingeführt werden können, deren Anträge als „unzulässig“ oder „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurden.

Zwar hat  das Bundesfamilienministerium zusammen mit Unicef im Frühjahr 2016 eine Initiative zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften gestartet, der bundesweit einheitliche Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften zu Grunde liegen. Gleichzeitig stellt Unicef aber fest, dass generell enger Raum, mangelnde Privatsphäre und fehlende Rückzugsorte negative Auswirkungen auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen haben.

Dem gegenüber steht das geplante Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, welches die Bundesregierung vor dem Sommer verabschieden will. Damit soll unter anderem die Pflicht zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen ausgeweitet werden. Ein größerer Gegensatz lässt sich momentan kaum vorstellen.

Einen Einblick in die Bremer Situation gibt es hier.