Verbesserung der Bremer Verwaltungspraxis bei Wohnberechtigungsscheinen

Das Bremer Bauressort hatte das Wohnraumförderungsgesetz bisher restriktiv ausgelegt und Menschen mit Duldung, im Asylverfahren und sogar mit manchen Aufenthaltserlaubnissen von Wohnberechtigungsscheinen ausgeschlossen.

Einen solchen „B-Schein“ benötigen Wohnungssuchende, wenn sie eine Wohnung beziehen wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Ein Vorschlag des Flüchtlingsrates zur Verbesserung dieser Verwaltungspraxis ist nun teilweise umgesetzt worden.

Zukünftig soll jede wohnungssuchende Person einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, wenn zu erwarten ist, dass die Person sich nicht nur vorübergehend in Bremen aufhält. Das ist unter anderem der Fall bei Erwerbstätigen, Auszubildenden und bei Asylsuchenden und Geduldeten mit syrischer, eriträischer, iranischer, irakischer, afghanischer oder somalischer Staatsangehörigkeit.