Senat prüft Wohnungsbedarf

Nach Bremen Geflüchtete Menschen habe einen Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung und den Zugang zum Wohnungsmarkt, der Ihnen rechtlich nach drei Monaten zusteht. Anstelle von Behelfslösungen oder dem Ausbau der Gemeinschaftsunterküften ist vielmehr eine Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus notwendig, um eine ausreichende Wohnungsanzahl zu gewährleisten.

Der Flüchtlingsrat begrüßt daher die Forderungen der Grünen nach einer „Wohnungsbaukonzeption“ die den  „besonderen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum z.B. für Studenten und Flüchtlinge, […] der individuellen, auch herkunftsbedingten und kulturell entwickelten Ansprüche an Wohnraum sowie von Kriterien für Nachhaltigkeit ist eine kontinuierliche Fortschreibung der …“ Rechnung trägt. Diesbezüglich wurde eine Anfrage an den Senat gestellt.

„Der Senat prüft derzeit, ob und welche zusätzliche Maßnahmen für die Gruppe der Studierenden und die steigende Zahl an Flüchtlingen erforderlich sind und welchen Beitrag dazu die Gewoba leisten kann.“
(Quelle: Antwort des Senats vom 14.1.2014, hier)

Aufgrund der ersten Erfolge des vom Flüchtlingsrat mit-initiierten Konzepts „Mehr Wohnungen für Flüchtlinge“ ist der Handlungsbedarf seitens des Senats groß und weitere Massnahmen folgerichtig und wünschenswert.