Quotenregelung für Minderjährige in Kraft

Am 1. November 2015 tritt das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ in Kraft. Darauf hin werden nun unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bundesweit genau wie Erwachsene nach dem Königsteiner Schlüssel (um)verteilt.

„Was für Bremen seitens der Behörden als Chance zur Verbesserung der Situation der Minderjährigen gesehen wird, bedeutet für die Geflüchteten konkrete Unsicherheit.“  (Flüchtlingsrat Bremen)

Neu ist beispielsweise, dass das Jugendamt im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme (nach § 42a SGB VIII) nicht den Klärungsauftrag (nach § 42 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII) hat, welcher eine umfangreiche – also auch rechtliche – Klärung der Situation und die Suche nach geeigneten Hilfen umfasst.
Zudem sind medizinische Verfahren zur Alterseinschätzung explizit als mögliche Verfahren zur Alterseinschätzung vorgesehen. Der Bundesverband (Bumf) sieht deutliche Verschlechterungen – Details lesen Sie hier.

Dazu gehört auch die Bürokratisierung der (Um)Verteilung: Die vorläufige Inobhutnahme muss durch das zuständige Jugendamt innerhalb von sieben Werktagen an die Landesstelle gemeldet werden und die Landesstelle hat innerhalb von drei Werktagen der Bundesstelle mitzuteilen, ob Verteilungshindernisse vorliegen oder ob der Minderjährige verteilt werden kann. Auch die konkrete Übergabe der Schutzbedürftigen Minderjährigen von der einen an die andere Behörde (und die notwendige Begleitung) sind noch nicht Praxiserprobt.

Sicher wird es zu einer „Entlastung“ der Bremer Strukturen kommen. Doch Ländern und Kommunen, die bisher keine oder nur wenige UMF aufnehmen, bleibt kaum Zeit um Strukturen auszubauen, bevor die Minderjährigen ankommen, so dass sie auch dort wohl vorerst provisorisch betreut werden.
Und in Bremen müssen nach wie vor adäquate Kinder- und Jugendhilfe-Plätze geschaffen werden, um Zelte, Turnhallen oder andere Jugendgefährdende Unterbringungsformen zu vermeiden.