Presseerklärung der RechtsanwältInnen der Angehörigen zum Fall „Qosay K.“

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg vermeldet heute, für die Eltern des Verstorbenen vollkommen überraschend, dass das Verfahren gegen die Polizeibeamten eingestellt wurde.

Die Angehörigen hatten bislang kein umfassendes rechtliches Gehör. Die letzten Untersuchungsergebnisse, auf die in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bezug genommen wird, liegen den Unterzeichnern nicht vor. Es wurde keine vollständige Akteneinsicht gewährt. Die ausdrücklich angekündigte Stellungnahme der Unterzeichner zu den bisherigen Erkenntnissen hat die Staatsanwaltschaft nicht abgewartet.

Die UnterzeichnerInnen erklären dazu:

Unsere Mandanten haben großes Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaft gesetzt. Dass sie nun aus einer Pressemitteilung erfahren, dass das Verfahren eingestellt wurde, ist in jeder Hinsicht eine herbe Enttäuschung.

Nach allem, was wir wissen, ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft auch inhaltlich schwer nachzuvollziehen. Die Beamten haben den Sohn unserer Mandanten nicht von der Wirkung des Pfeffersprays befreit, sondern ihn bewusst weiter den damit verbundenen Symptomen ausgesetzt. Sie haben ihm Wasser verweigert, obwohl es ein leichtes gewesen wäre, welches von der Anwohnerin vor Ort oder auf anderem Wege zu beschaffen. Als der Sohn unserer Mandanten in der Zelle kollabierte, haben die Beamten keine angemessene erste Hilfe geleistet.

Außerdem fragen wir weiterhin: Warum musste der Sohn unserer Mandanten überhaupt auf die Wache gebracht werden? Dafür gibt es aus juristischer Sicht keinen triftigen Grund. Es ist absolut unüblich, bei einem Tatvorwurf, der keinen Bezug zum Straßenverkehr hat, eine Blutentnahme anzuordnen. Warum geschah dies in diesem Fall?

Auch die Ermittlung der Todesursache ist alles anderes als abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft räumt ein, dass völlig unklar ist, wo die festgestellten Substanzen herkamen und wie sie zum Mageninhalt gelangten. Darüber stellen auch die Strafverfolgungsbehörden bisher nur wilde Spekulationen an und wollen es nun einfach dabei bewenden lassen. Diese Frage muss stattdessen mit sachverständiger Unterstützung aufgeklärt werden.

Die Eltern des Verstorbenen werden mit allen juristischen Mitteln gegen die Verfahrenseinstellung vorgehen.

Rechtsanwältin Lea Voigt, Bremen

Rechtsanwalt Cahit Tolan, Oldenburg