Menschenrechte statt „sichere Herkunftsstaaten“

Die Westbalkan-Staaten Serbien, Mazedonien, Bosnien Herzegowina, Kosovo, Albanien und Montenegro gelten nach deutschem Gesetz als sicher. Doch für Roma sind sie es nach vor nicht.

Der Flüchtlingsrat Bremen protestiert gegen die pauschale Erklärung von „sicheren Herkunftsstaaten“ und der Massenabschiebung von Roma-Flüchtlingen in die Westbalkanstaaten. Dort stehen sie am untersten Ende der sozialen Hierarchie und sind vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt. Auch wenn es auch Sicht der deutschen Asylbürokratie an Belegen für staatliche Verfolgung fehle, lässt sich in vielen Fällen nachweisen, dass die Staaten nicht vor Verfolgung schützen. Das allein kann laut Genfer Flüchtlingskonvention zu einer Flüchtlingsanerkennung führen.
Auch die zunehmende, dringliche Aufforderung der Behörden zur „freiwilligen Rückkehr“ wird von Minderheitenangehörigen oft als Abschiebung empfunden. Anlässlich des Int. Tag der Roma ist es wichtig, auf die Diskriminierung der Roma in Europa hinzuweisen und die Forderung für ein Bleiberecht in Deutschland zu erneuern.

In Serbien lag 2014 die offizielle Arbeitslosigkeit bei rund 30 Prozent. Bei den Roma ist die Arbeitslosigkeit deutlich höher. Nur auf dem Papier genießen alle BürgerInnen in Serbien Schutz durch den Staat. In der Praxis erleben insbesondere Homosexuelle aber auch Angehörige ethnischer Minderheiten wie Roma Diskriminierungen in verbaler und physischer Form, ohne staatlichen Schutz zu finden. Tatbestände die auch nach dem UN Pakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Recht Schutzwürdigkeit bedingen.

»Ja, es gibt diese gewaltsamen Übergriffe der Polizei gegen Roma«
(Voislav Stojanovski, Helsinki-Komitee Skopje)

Auch in Mazedonien werden Roma strukturell diskriminiert. Das ergaben Recherchen und Gespräche mit VertreterInnen von Menschenrechts- und Nicht-Regierungsorganisationen 2015. Sie bestätigten rassistische Angriffe, die nicht verfolgt werden, da häufig die Opfer und nicht die Täter Schwierigkeiten bekommen.

EU-Staaten wie Deutschland bauen Druck auf südosteuropäische Staaten auf, damit vor allem Roma nicht in der EU um Schutz bitten. Dies fördert die Diskriminierung auf dem Balkan. Denn hier kommt es an den Grenzen zum „ethnischen Screening“, und Roma werden an der Ausreise gehindert. Rückkehrende Roma erwarten regelmäßig Verelendung, Analphabetismus, rassistische Übergriffe und Ghettoisierung. Das haben Recherchen und Berichte von bereits zurückgekehrten Roma-Flüchtlingen bestätigt.

Vor diesem Hintergrund sollten EU und Bundesregierung sich endlich ernsthaft für die Einhaltung der Menschenrechte der Roma in den sogenannten Westbalkanstaaten einsetzen. Staaten, die Menschenrechte missachten, dürfen nicht zu »sicheren Herkunftsländern« erklärt werden.
Die Verfassungswidrigkeit der Erklärung von Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien zu „sicheren Herkunftsländern“ wird von Norman Paech, Menschenrechtler aus Hamburg, in einem Gutachten ausführlich hergeleitet.

Roma, die vor Verfolgung fliehen, muss Schutz nach der »Genfer Flüchtlingskonvention« zugebilligt werden. Wer nicht will, dass Roma weiter fliehen müssen, muss sich für ihren uneingeschränkten Zugang zu Bildung, Arbeit und zum Gesundheitssystem in ihren Herkunftsländern und für die nachhaltige Durchsetzung ihrer politischen Teilhabe verwenden.

Aktualisierte Rechercheberichte zur Situation der Roma in Serbien, Mazedonien und Kosovo sind über den
Flüchtlingsrat erhältlich. Weitere Materialhinweise:

Abgeschobene Roma in Mazedonien – Juristische, journalistische und medizinische Recherchen (2015):
https://www.fluechtlingsrat-bremen.de/2015/10/recherchebericht-mazedonien-erschienen/

Abgeschobene Roma im Kosovo – Journalistische, juristische und medizinische Recherche (2014):
https://www.alle-bleiben.info/wp-content/uploads/2014/12/kosovo_web.pdf

Abgeschobene Roma in Serbien – Journalistische, juristische und medizinische Recherche (2013):
https://www.fluechtlingsrat-bremen.de/2014/04/doku-erschienen-roma-in-serbien/

Norman Paech: Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über sichere Herkunftsstaaten; Rechtsgutachten für die Europäische Rom und Sinti Union / 24. Mai 2015:
https://norman-paech.de/app/download/5801438345/VB-Einstufungsgesetz-final.pdf

Dr. Karin Waringo: Serbien – ein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden in Deutschland? Eine Auswertung von Quellen zur Menschenrechtssituation:
https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2014/04/Serbien_kein_sicherer_Herkunftsstaat.pdf