Gedenken an Celal Akan zu seinem dreißigsten Todestag am 26.06.2025 – Kundgebung um 17:00 Uhr vor dem Amt für Soziale Dienste am Breitenweg 29.
Am 26.6. vor dreißig Jahren starb Celal Akan an den Folgen einer Erkrankung, die nach medizinischen Maßstäben hätte behandelt werden können und müssen. Sie wurde nicht behandelt, weil das Amt für Soziale Dienste und das Bremer Sozialressort im Kontext des Asylbewerberleistungsgesetzes die Kostenübernahme verweigerten, bis Celal Akan nach 15 langen Monaten schließlich starb.
Celal Akan floh als politisch verfolgter jezidischer Kurde aus der Türkei nach Bremen. Er wurde nur 36 Jahre alt. Er war verheiratet und hatte vier Kinder, seine Familie hatte die Flucht nach Bremen nicht geschafft. Bis heute erinnert Nichts in Bremen an Celal Akan, er wurde weitgehend vergessen.
Anlässlich seines dreißigsten Todestages erinnern wir an Celal Akan und an die Mitverantwortung des Asylbewerberleistungsgesetzes und der ausführenden Behörden für seinen Tod.
Celal Akan war einer der ersten Menschen, deren viel zu früher Tod von Behörden zu verantworten ist, die das AsylbLG umsetzen. Weitere folgten. Ein Zwischenstand des Flüchtlingsrats Berlin zählte schon 2014 sieben Todesfälle, in Hannover, Plauen, Zirndorf, Essen, Altenburg, Main-Taunus-Kreis und eben Bremen.
Viele tausende Menschen sind seitdem im Kontext des “Asylbewerberleistungsgesetz” u.a . in ihrem Recht auf Gesundheit verletzt worden. Dazu gehören gesetzliche oder behördliche Verweigerung und Verzögerung von Behandlungen, schlechte Unterbringung ohne Ruhe und Privatsphäre, Zwang zu mangelhafter Ernährung in Lagern, allgemein zu geringe Leistungen unterhalb des Existenzminimums.
Das AsylbLG ist 32 Jahre alt und leider hochaktuell. Es schließt Geflüchtete und weitere Menschen von den ohnehin zu niedrigen, regulären sozialen Leistungen aus. Es macht diese Menschen zur Zielscheibe von weiteren Diskriminierungen. Die Annahmen, auf denen dieses Gesetz beruht, sind Lügen:
Nein, die Betroffenen sind in der Regel nicht nur vorübergehend in Deutschland!
Nein, die Betroffenen Menschen haben keine geringeren Bedarfe, auch nicht in den ersten 18 oder 36 Monaten!
Nein, einen “pull-Effekt” sozialer Leistungen gibt es nicht!
Nein, der Wunsch nach einem menschenwürdigen Leben ist weder Verbrechen noch Vergehen!
Nein, mit dem Entzug von Menschenwürde Flüchtende abschrecken zu wollen, ist keine legitime Politik sondern – nennen wir es beim Namen: Rassismus!
Auch Bremen beteiligt sich an dieser rassistischen Politik. Zuletzt mit der Einführung der Schikanekarte und der Zustimmung zur Streichung von sozialen Leistungen im Bundesrat, sowie mit dem Plan des Senats, die Mindeststandards in den Gemeinschaftsunterkünften teilweise zu streichen.
Wir fordern: Asylbewerberleistungsgesetz endlich abschaffen!