Integrationsgesetz – Schrecken in neuem Gewand

Gerade erst nahm die Menge an öffentlichen Kritiken an den Asylrechtsverschärfungen I+II ab, nun hat die Bundesregierung eine Vorlage für neue Diskussion geschaffen. Letzte Woche wurde ein Eckpunktepapier für ein sogenanntes Integrationsgesetz veröffentlicht. Der Klang der Überschrift des aus 15 Punkten bestehenden Papieres ist ein anderer, der Inhalt spricht dafür aber eine deutliche Sprache.

Was wurde bis heute in den letzten Monaten nicht alles verschärft: Familienzusammenführung, Einreisemöglichkeiten oder Abschiebeverhinderungen. Die Gesetzesveränderungen hatten zum Ziel die Einreise nach Deutschland unattraktiver zu machen. Man wollte unbedingt die Zahl der hier Ankommenden verringern. Mit dem Integrationsgesetz richtet man sich jetzt an eine neue Zielgruppe: jene, die schon hier sind. In diesem Kontext beherrscht vor allem die sogenannten „Wohnsitzauflage“ die Debatte. Diese Auflage für anerkannte Flüchtlinge verpflichtet alle mit einer Anerkennung, sich an einem bestimmt Ort in Deutschland aufzuhalten. Eine Politik, die das Recht auf freie Bewegung maßgeblich einschränkt. Das ist aber noch nicht alles.

Laut De Maizière bietet der Staat etwa eine Wohnung und Sprachkurse an, verlangt aber im Rückkehrschluss eine Gegenleistung in Form von Integrationsleistungen ( Sprache lernen, Beruf finden, etc.)[Mehr] Etwas als Zwangsmaßnahme zu gestalten besitzt nicht nur einen faden Beigeschmack, sondern auch noch einen Haken: Der Staat scheitert in den meisten Fällen an der Erfüllung seiner Verpflichtungen. Entgegen der Meinung vieler will eine große Mehrheit der Flüchtlinge sich integrieren. Bisher fehlte es oftmals am schlichten Angebot um der Nachfrage nachzukommen. Aus höchsten politischen Kreisen wird also Misstrauen gegenüber Flüchtlingen verbreitet. Pro Asyl sieht in dem Gesetz eher eine

Autoritäre Integrationspädagogik für Flüchtlinge

Im Jahre 2016 wurden bis Ende März 95.000 Flüchtlinge bzw. Schutzbedürftige anerkannt. Bis heute sind schon mehr als 230.000 berechtigt, an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen, dabei sind einige Hunderttausend Anträge noch nicht bearbeitet. Die Anerkennungsquote bei Abarbeitung der Altfälle beläuft sich auf ca. 60%, man kann also mit einem weit höheren Bedarf, als mit den 300.000 Plätzen rechnen, von denen das BAMF bisher ausgeht.[Mehr] Das zu geringe Angebot an Kursen wirkt stark desintegrativ und hat nebenbei noch weitere Folgen für die Geflüchteten.

Dem Gesetz zur Folge soll sich darüber hinaus eine unbefristete Niederlassungserlaubnis von nun an stark an erbrachten Integrationsleistungen orientieren. Wie der Besuch von Integrationskursen bei nicht statt findenden Kursen erfolgen soll, wird leider nicht angesprochen.

Durch dieses Gesetzesvorhaben wird deutlich, wie sich die deutsche Regierung Integration vorstellt. Nach dem Motto „Die schaffen das“ nimmt man sich in Berlin bewusst aus der Verantwortung. Die Geflüchteten müssen immer mehr leisten, um in Deutschland eine Bleibeperspektive zu haben. Wie stellt man sich das vor? Ein Mensch, der Krieg und Verfolgung hinter sich gelassen hat, ist verpflichtet sich direkt in die deutsche Leistungsgesellschaft einzugliedern. Keine Zeit für Verarbeitung und Reflexion. Integration in Deutschland verkommt immer mehr zu einem einseitigen Prozess, alle Ankommenden werden in die Pflicht genommen, jene die schon länger hier sind müssen nichts tun, außer sich gegebenenfalls zu beschweren.

Leider findet diese Idee hinter dem Integrationsgesetz großen Anklang innerhalb der deutschen Gesellschaft.