Infos zum Taschengeld | Infos on the cash amount

UMF in der vorläufigen Inobhutnahme – Taschengeld muss nachgezahlt werden

Die Jugendämter Bremen und Bremerhaven haben von 2015 bis Ende Dezember 2023 allen Jugendlichen in Maßnahmen der vorübergehenden Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII rechtswidrig zu wenig Taschengeld gezahlt.

Zum 1.1.2024 ist das Sozialressort einer Forderung des Flüchtlingsrates nachgekommen und be- endet diese Diskriminierung. Die Neuregelung ist zugleich zugleich das Eingeständnis, dass die bisherige Regelung nicht vertretbar war.

Der Taschengeldbetrag war vor allem deshalb zu niedrig, weil er vorsätzlich auf einer falschen Grundlage berechnet wurde, und weil er entgegen gesetzlicher Vorschriften acht Jahre lang kein einziges Mal erhöht wurde.

Wir raten daher allen Betroffen dazu, per Überprüfungsantrag vom Jugendamt die Nachzahlung des vorenthaltenen Taschengelds einzufordern. Diese Möglichkeit haben alle (ehemaligen) Jugendlichen, die in den letzten Jahren in einer der folgenden Unterkünfte der vorübergehenden Inobhutnahme gelebt haben, auch wenn sie inzwischen in einer anderen Einrichtung der Jugendhilfe wohnen oder volljährig geworden sind:

  • EAE Steinsetzer Straße 12 („Bundes“; Träger: Verein für Innere Mission)
  • Turnhalle Airportlab Flughafendamm (Träger: Johanniter) MEA Huchting (Träger: Wolkenkratzer)
  • EAE BAMF-Flügel (Träger: Bremer Erziehungshilfen)
  • Lidice Haus (Träger: AfJ) (bis Feb 2022)

Der Unterschied zwischen dem früher ausgezahlten Taschengeld und dem Anspruch beträgt ca. 50-60 € pro Monat des Aufenthaltes in einer der o.g. Einrichtungen.

Für Betroffene und ihre Unterstützer:innen bieten wir Informationen und einen Musterwiderspruch.

Das Sozialressort hat inzwischen im Grundsatz bestätigt, dass den Überprüfungsanträgen stattgegeben wird. Eine Überprüfung durch die Amtsvormundschaft oder das Jugendamt selbst wird weiter verweigert.

Wir hoffen, dass wir durch Verbreitung dieser Information dazu beitragen können, dass die betroffenen Jugendlichen nachgezahlt bekommen, was ihnen widerrechtlich vom Jugendamt vorenthalten wurde.