Ausgrenzung vom Bildungssystem verstetigt

SCHULE FÜR ALLE  statt der Ausgrenzung vom Bildungssystem

Neues Gesetz und Bremer Praxis verhindern Bildungszugang für geflüchete Kinder und Jugendliche

Der Flüchtlingsrat Bremen und die GEW kritisieren öffentlich die Ausgrenzung hunderter junger Flüchtlinge aus Bremer Schulen. Trotz bestehender Schulpflicht und Bildungsanspruch dürfen die 6 bis 18 Jährigen nicht unmittelbar zur Schule gehen. Sie werden stattdessen monatelang in eigenen „Willkommensklassen“ oder von „Hauslehrern“  in den Flüchtlingsunterkünften betreut. Weitere Kinder stehen wochen- und monatelang auf Wartelisten für Schulplätze. Wir kritisieren diese langfristige Des-Integration auf das Schärfste.
Die Bremer Bildungsbehörde hält diese exkludierende Vorgehensweise jedoch für „pädagogisch sinnvoll“ und nennt sie eine „temporäre“ Lösung. Gleichzeitig gesteht die Behörde jedoch ein, dass die maximale
Verweildauer von drei Monaten in den Erstunterkünften regelmäßig überschritten wird. Das am 2. Juni diesen Jahres vom Bundesrat gebilligte neue „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ ermöglicht zukünftig, Flüchtlingsfamilien bis zu zwei Jahre in Erstaufnahmeeinrichtungen, wie z.B. in Bremen‐Vegesack, unterzubringen. Gemäß der aktuellen Praxis würde das eine langfristige Ausgrenzung vom Bildungssystem bedeuten.
Die gesamte Pressemitteilung gibt es hier:  PM_Schule_für_Alle_6_2017